Die Stadtverwaltung Palma und die APB genehmigen ein Kooperationsabkommen zur Umgestaltung der Uferpromenade

Die Stadtverwaltung Palma und die APB genehmigen ein Kooperationsabkommen zur Umgestaltung der Uferpromenade

29/05/2020

Die Stadtverwaltung Palma und die Hafenbehörde der Balearen (APB) haben ein Kooperationsabkommen zwischen beiden Verwaltungen genehmigt, um die Umgestaltung der Uferpromenade in Angriff zu nehmen. Der Text regelt und bestimmt die Verpflichtungen für beide Seiten. Darunter fällt beispielsweise, dass die APB die Umbau- und Verbesserungsarbeiten der Uferpromenade übernimmt, während die Stadtverwaltung für die Instandhaltung vor Ort zuständig sein wird. Der Stadtrat gab gestern seine Zustimmung zum Abkommen, das bereits vom Verwaltungsrat der Hafenbehörde genehmigt wurde. Der nächste Schritt ist die Weiterleitung an das Finanzministerium, um es bestätigen zu lassen. Das Abkommen wird in Kraft treten, sobald es im spanischen Staatsanzeiger B.O.E. veröffentlicht wurde. Der Bürgermeister von Palma, José Hila der Präsident der APB, Joan Gual de Torrella die Stadträtin für Stadtmodell, angemessenes Wohnen und Nachhaltigkeit, Neus Truyol und die Stadträtin für Infrastruktur und Zugänglichkeit, Angélica Pastor, haben das Abkommen vorgestellt. Für den Bürgermeister „ist der Umbau sehr ehrgeizig: Wir werden das Palmas Gesicht umgestalten, in dem wir die jetzige Barriere durchbrechen und die Stadt näher ans Meer bringen. Es ist ein klares Beispiel für das von uns ersehnte Palma, das nachhaltiger, grüner und näher an Bürgern und Meer sein soll. Es soll auch die Geschäftstätigkeit in der Region reaktivieren und Arbeitsplätze schaffen, also zwei ebenfalls grundlegende Aspekte.“ Der Präsident der APB betrachtet diese Maßnahme als einen Beitrag des Hafens zur Stadt, der „über die damit bewirkte Finanzspritze hinaus sein Engagement bekräftigt, eine Verbindungsstelle zu schaffen, bei der die Bürger die Hauptrolle spielen, egal, von welcher öffentlichen Verwaltung die Bühne stammt“. Verpflichtungen Die Verpflichtungen der Stadtverwaltung wiederum bestehen darin, dass sie nach Inkrafttreten des Abkommen für die Instandhaltung, Pflege und Verwaltung des der APB gehörigen Bereichs zuständig sein wird. Diese Tätigkeiten werden anfangs mit 1.046.006,84 Euro pro Jahr veranschlagt. Damit gleicht die Stadtverwaltung die Zahlungen von 1.199.086,61 Euro für die im Stadtgebiet durchgeführten Bauarbeiten und von 3.180.626,68 Euro für die von der Stadtverwaltung geforderten Arbeiten zur Verbesserung der kommunalen Einrichtungen aus. Sie übernimmt ferner alle Ausgaben, die während der Laufzeit des Abkommens u.a. in Verbindung mit dem Wasser- und Energieverbrauch (Beleuchtung), dem Stadtmobiliar und dem Sicherheitsdienst anfallen. Die Stadtverwaltung verpflichtet sich auch, die Abwicklung der für die Arbeiten erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Erlaubnisse zu beschleunigen und den Zugang zu den Hafenanlagen sowie den Straßenverkehr im Hafen zu gewährleisten, wenngleich dieser auf ein Mindestmaß und Ausnahmefälle beschränkt wird. Die APB wiederum geht die Verpflichtung ein, die Umgestaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen an der Promenade auf eigene Kosten zu fördern und durchzuführen. Sie übernimmt zudem die Abwicklung und Verwaltung der Flächennutzung in ihrem Gebiet, die generell durch Lokalterrassen erfolgt. Darüber hinaus wird sie der Stadtverwaltung jährlich die Instandhaltung und Pflege des im Besitz der APB befindlichen Bereichs zahlen, um ein nachhaltiges Gleichgewicht der wirtschaftlichen Vorteile für beide Parteien zu erreichen. Die Zahlung erfolgt, sobald die im Stadtgebiet durchgeführten und von der Stadtverwaltung beantragten Arbeiten miteinander verrechnet wurden. Das aktuelle Abkommen ersetzt die bisherige Version und umfasst die genannten Umbauarbeiten. Es wird ein Kontrollausschuss eingerichtet, der die Umsetzung koordiniert und der sich aus drei Mitgliedern jeder Institution zusammensetzt. Das Abkommen hat eine Laufzeit von vier Jahren ab seiner Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger B.O.E. und ist innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen erweiter- und verlängerbar. Bauvorhaben Das Joint Venture JAMLET-TYPSA erstellt derzeit das Bauvorhaben für die Arbeiten, und die APB hofft, sie noch im Jahr 2020 ausschreiben zu können. Der Entwurf für die Umgestaltung der Uferpromenade bezieht sich auf 169.010 Quadratmeter und beläuft sich auf 32.495.572,26 Euro.

Der Hafen Palma weist eine Spur der Strandstraße für Fußgänger und Terrassen aus

Der Hafen Palma weist eine Spur der Strandstraße für Fußgänger und Terrassen aus

22/05/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) wird eine Fahrspur der Strandstraße im Hafen Palma für Fußgänger und Terrassen ausweisen, um so zum einen die wirtschaftliche Wiederbelebung des Gaststättengewerbes zu unterstützen und zum anderen die räumliche Distanzierung zu erleichtern, eine Maßnahme der spanischen Regierung zur Verringerung der negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Ab Montag, den 25. Mai, bleibt die rechte Fahrspur der Strandstraße zwischen der Calle Monseñor Palmer und Portopí in Richtung Stadtausfahrt für den Verkehr gesperrt. Der durch den Wegfall dieser Fahrspur entstehende Raum wird für den Ausbau von Bürgersteigen und Terrassen genutzt, während für den Straßenverkehr noch zwei Fahrspuren zur Verfügung stehen. Die Umsetzung findet in drei Abschnitten statt. Im ersten Abschnitt, zwischen der Calle Monseñor Palmer und S’Aigua Dolça, wird der Straßenverkehr von dem für die Terrassen vorgesehenen Raum durch eine Betonschutzwand vom Typ Jersey-Barriere getrennt, um die körperliche Unversehrtheit der Gäste der Cafés, Bars und Restaurants zu gewährleisten. Im zweiten Abschnitt, zwischen S’Aigua Dolça und Ca’n Barbarà, wird der jetzt als Parkplatz genutzte Raum um eine Fahrspur verschoben. Auf dem letzten Abschnitt zwischen Ca’n Barbarà und dem Paraires-Turm wird die rechte Fahrbahn zum Parken in Längsaufstellung umgewandelt, sodass gegenüber der aktuellen Queraufstellung mehr Freiraum bleibt. Die Bauarbeiten, mit denen die Fahrspur neben dem Bürgersteig zur Fußgängerzone hinzugenommen wird, sollen in zwei Wochen abgeschlossen sein. Zusätzlich zur Installation von Sicherheitsbarrieren werden Kunststoffmarkierungen aufgestellt und Straßenschilder geändert, um das neue Gebiet abzugrenzen. Gemeinsame Interessen Der APB hat vor Kurzem Anfragen von Wirtschaftsverbänden sowie von Unternehmern mit Restaurants und Nachtlokalen erhalten, in denen sie beantragen, ihre Terrassenflächen in dem von der APB verwalteten Gelände an der Strandstraße im Hafen Palma zu erweitern. Damit soll die reduzierte Terrassenkapazität ausgeglichen werden, die im Zuge der Eindämmung von Covid-19 beschlossen wurde. Die Reduzierung der Fahrspur steht aber auch im Einklang mit der Maßnahme, die die APB in den kommenden Monaten bei der Umgestaltung der Strandstraße im Hafen Palma ergreifen will. Das Projekt, das bereits in Vorbereitung und der Stadtverwaltung bekannt ist, zielt darauf ab, mehr Hafenfläche zur Nutzung durch die Hafenbesucher zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus entspricht die Erweiterung der Bürgersteige und Terrassen im Hafengebiet der Absicht der Stadtrat, mehr städtischen Raum für Fußgänger und Lokale statt für Fahrzeuge zu öffnen. Darunter fällt auch die zum Meer liegende Seite der Strandstraße in Palma.

Die APB erwirbt 20 tragbare Thermografiekameras und eine Thermografiekamera für große Gruppen zur Gesundheitskontrolle der Häfen

Die APB erwirbt 20 tragbare Thermografiekameras und eine Thermografiekamera für große Gruppen zur Gesundheitskontrolle der Häfen

14/05/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat insgesamt 20 tragbare Thermografiekameras und eine Thermografiekamera für große Gruppen erworben. Diese Kameras werden auf die Gesundheitskontrollen der Passagiere verteilt, die die Regierung der Balearen in den Häfen von allgemeinem Interesse des Balearen-Archipels in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz durchführt. Am Montag wurden die Kameras in Betrieb genommen und ersetzen die bisher verwendeten Temperaturmesspistolen oder Digitalthermometer. Die Kontrollen werden bei den Passagieren in den Ankunftsbereichen des Linienverkehrs in den Häfen Palma, Alcúdia, Maó und Eivissa durchgeführt. Die Kontrolle der Passagiere, die nach La Savina reisen, erfolgt im Check-in-Bereich des Hafens Eivissa. Die Thermografiekamera für große Gruppen wird im Hafen Eivissa installiert, dem Hafen mit den meisten von der APB abgewickelten Linienpassagieren.

Die Hafenbehörde der Balearen reduziert die Gebühren für Bar- und Restaurantterrassen auf das gesetzliche Minimum

Die Hafenbehörde der Balearen reduziert die Gebühren für Bar- und Restaurantterrassen auf das gesetzliche Minimum

08/05/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat bereits damit begonnen, den Firmen im Gaststättengewerbe das einvernehmliche Erlöschen der Rechtstitel zur Nutzung des öffentlichen Hafenbereichs mit Tischen und Stühlen vorzuschlagen, um die Gebührenerhebung einzustellen. Die Genehmigungen gelten für Freiluftterrassen von Bars und Restaurants, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Alarmzustands in Betrieb waren und ihre Tätigkeit einstellen mussten. Firmen, die ihre Terrassen wiederöffnen möchten, sobald dies der sogenannte Übergangsplan zur neuen Normalität (PTNN) zulässt, erhalten dann neue Rechtstitel zu besseren finanziellen Bedingungen, da die geforderte Gebühr für die Geschäftstätigkeit auf das gesetzlich zulässige Minimum reduziert wird. Darüber hinaus wird für Betriebe, bei denen es die Örtlichkeiten im Hafen zulassen, geprüft, ob der Nutzungsbereich für Stühle und Tische erweitert werden kann, damit sie sich an die neuen Bedingungen entsprechend den gesundheitlichen Anforderungen und der räumlichen Distanzierung anpassen können. Nur durch das Erlöschen der Rechtstitel ab dem Inkrafttreten des Alarmzustands lässt sich verhindern, dass weiterhin Gebühren erhoben werden, obwohl die entsprechende Aktivität nicht erfolgen kann. Das spanische Königliche Gesetzesdekret 15/2020 vom 21. April über dringende ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung von Wirtschaft und Beschäftigung sieht keine solche Gebührenbefreiung vor, weshalb der Vorstand der APB in seiner letzten Sitzung beschlossen hat, die derzeit geltenden Nutzungsgenehmigungen erlöschen zu lassen, wenn dies der Lizenznehmer beantragt. Diese Maßnahmen bedeuten eine erhebliche Reduzierung der Gebührenbeträge, welche die Firmen in den Häfen von allgemeinem Interesse in Palma, Alcúdia, Maó, Eivissa und La Savina im Jahr 2020 zahlen müssen. Die Maßnahmen entspringen dem ständigen Kontakt zwischen der APB, dem Unternehmensnetzwerk, den staatlichen Häfen und den lokalen, inseleigenen und regionalen Behörden und deren Bestreben, die negativen Auswirkungen von Covid-19 weitgehend zu minimieren. Weitere Hilfen für Firmen Zusätzlich zu diesen Hilfsmaßnahmen hat die APB vorübergehend die Erhebung der Nutzungsgebühr und der Gebühr für die Geschäftstätigkeit für alle Konzessionäre und Lizenznehmer ausgesetzt. Obwohl diese Gebühren eigentlich zu Jahresbeginn im Voraus gezahlt werden, ist für das Jahr 2020 noch keine Gebühr für die Nutzung oder für die Geschäftstätigkeit erhoben worden, sodass bisher kein Konzessionär oder Lizenznehmer eine Zahlung in dieser Hinsicht leisten musste. Ferner bewilligt die APB gegenwärtig zinslose Zahlungspläne, die keine Sicherheiten erfordern, für Konzessionäre mit Schwierigkeiten, ausstehende Verbindlichkeiten aus der Zeit vor dem Alarmzustand zu begleichen. Zu all diesen von der APB schon jetzt angewandten Maßnahmen, wie der zeitweiligen Aussetzung der Hafengebühren-Abrechnung, der Bewilligung von Zahlungsplänen sowie der vorzeitigen Beendigung der Genehmigungen zur Belegung des öffentlichen Hafenbereichs mit Bar- und Restaurantterrassen, kommen noch die von der Staatlichen Hafenbehörde genehmigten Steuerermäßigungen zur Unterstützung von Wirtschaft und Beschäftigung hinzu, die für die Firmen des staatlichen Hafensystems Einsparungen von mehr als hundert Millionen Euro bedeuten.

Die APB und die Stadtverwaltung Mahón beschließen eine Beschränkung des Straßenverkehrs im Hafen Mahón, damit die Bürger spazieren gehen können

Die APB und die Stadtverwaltung Mahón beschließen eine Beschränkung des Straßenverkehrs im Hafen Mahón, damit die Bürger spazieren gehen können

07/05/2020

Die Straße am Westkai im Hafen Mahón wird an diesem Wochenende nur für den Autoverkehr der Anwohner der Umgebung freigegeben, um so mehr Platz für die Spaziergänger zu schaffen und eine Überfüllung und Ansteckungsgefahr durch Covid-19 zu vermeiden. Diese Maßnahme wird auf Initiative der Stadtverwaltung Mahón zunächst vom Freitag, den 8. bis Sonntag, den 10. Mai, ergriffen. Die Zufahrt zu dieser Straße wird zwischen der Rochina-Steigung und der Corea-Steigung am Freitag von 20 bis 23 Uhr und am Samstag und Sonntag von 6 bis 10 Uhr und von 20 bis 23 Uhr eingeschränkt sein. Im Rahmen der Phase 0 des sogenannten Übergangs zur neuen Normalität wurde in dem für Personen über 14 Jahre eingerichteten Zeitfenster eine Häufung von Menschen am Hafen beobachtet. In diesem Zusammenhang hat die Stadtverwaltung Mahón in Abstimmung mit der Hafenbehörde der Balearen (APB) beschlossen, diesen Raum für Fußgänger zu erweitern und den Fahrzeugverkehr sowie andere Bereiche einzuschränken, die in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung fallen. Koordination zwischen den Institutionen Den Kriterien der Stadtverwaltung Mahón entsprechend ist sich die APB bewusst, dass der Hafen eine reizvolle Gegend ist und insbesondere am Wochenende eine Vielzahl an Menschen anlockt, die dort Sport treiben oder spazieren gehen. Dieser Umstand führt zusammen mit dem üblichen Fahrzeugverkehr vor Ort zu einer ungewollten Ansammlung von Menschen auf dem Bürgersteig auf der Seeseite. In diesem Sinne hält die Stadtverwaltung an den Empfehlungen ihrer letzten Bekanntmachung zum Personenverkehr im öffentlichen Raum fest. Daher sollten auf dieser Straße alle Personen auf der rechten Seite in Fahrtrichtung gehen, um einen unnötigen Kontakt zu vermeiden. Die APB schließt sich der Stadtverwaltung an und dankt der Bevölkerung für ihre Mitarbeit und bittet alle Bürger um ein verantwortungsvolles Verhalten im Freien. Die APB ist gleichfalls der Meinung, dass sich weitere Fortschritte nur durch die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Disziplin erzielen lassen, die die große Mehrheit der Mahoneser in den letzten Wochen unter Beweis gestellt hat.

Die APB schränkt den Straßenverkehr im Hafen von Ibiza als Reaktion auf die Nutzung durch Fußgänger ein

Die APB schränkt den Straßenverkehr im Hafen von Ibiza als Reaktion auf die Nutzung durch Fußgänger ein

05/05/2020

Der Hafen Eivissa wird den Straßenverkehr auf der Strecke zwischen dem Passagierhafen Formentera und dem Bürogebäude der Hafenbehörde der Balearen (APB) von 20 bis 23 Uhr unterbrechen, damit die Menschen dort spazieren gehen und Sport treiben können, solange die derzeitige Übergangssituation zur sogenannten „neuen Normalität“ fortbesteht und es mit dem Hafenbetrieb vereinbar ist. Diese Maßnahme wurde in Absprache mit dem Jachtclub Ibiza, den Reedereien, Stauern und anderen in der Gegend tätigen Hafenarbeitern getroffen. Seit ab dem vergangenen Samstag, den 2. Mai, die von der spanischen Regierung im Rahmen des Plans für den Übergang zur neuen Normalität (PTNN) genehmigten Zeitfenster für Spaziergänge und Sport gelten, ist der Hafen Eivissa zu einem Treffpunkt für Bürger aller Altersgruppen geworden, die dort ihre Freizeit genießen. Um die Sicherheitsgarantien und die räumliche Distanzierung zu ermöglichen und zu erweitern, sperrt der Hafen Eivissa ab heute diesen Abschnitt der parallel zur Avenida de Santa Eulària des Riu verlaufenden Straße für den Verkehr. Aus dem gleichen Grund gelten für den Paseo de la Marina wieder die üblichen Zufahrtszeiten zum Be- und Entladen von Waren – 7 bis 11 Uhr und 16 bis 18 Uhr –, wodurch der Straßenverkehr für die restliche Zeit ausgesetzt ist.

Von der APB installierte Schallsensoren erfassen die Hommage der Häfen an das gegen Covid-19 kämpfende Gesundheitspersonal

Von der APB installierte Schallsensoren erfassen die Hommage der Häfen an das gegen Covid-19 kämpfende Gesundheitspersonal

05/05/2020

Wie in fast allen besiedelten Gebieten Spaniens ist der Applaus für das Gesundheitspersonal um acht Uhr abends auch in den Häfen von allgemeinem Interesse auf den Balearen zu einem tagtäglichen Ereignis geworden, an dem sich nicht nur die Anwohner, sondern auch die Besatzungen der im Hafen liegenden Schiffe beteiligen. Das bestätigen die Aufzeichnungen der von der Hafenbehörde der Balearen (APB) installierten Sensoren zur Messung der Lärmbelastung, in denen der Jubel im Kampf gegen Covid-19 deutlich zu hören ist. In den Häfen gesellen sich zu dem aus der Stadt dringenden Applaus und Sirenengeheul der Einsatzfahrzeuge noch die laut dröhnenden Hörner der in den Docks liegenden Schiffe und Boote, die von den vom Lock-down betroffenen Besatzungsmitgliedern oder Reedern betätigt werden. Besonders bemerkenswert ist dieses Phänomen im Hafen Palma. Die Aufzeichnungen der letzten Wochen münden in einer Grafik, in der der Anstieg der Geräuschkulisse um acht Uhr abends regelmäßig deutlich wahrgenommen wird. Meist übersteigt sie dann 70 Dezibel, während sie ansonsten bei 40 bis 60 Dezibel liegt. Der Schallsensor, auf den sich die Grafik bezieht, ist auf dem Dach des Bürogebäudes der APB angebracht, also ganz in der Nähe der Wohnhäuser der Altstadt und der an der Moll Vell anliegenden Boote. Die abrupten Schwankungen der Lärmaufzeichnungen gehen auf die geringe Aktivität der letzten Wochen im Hafen – der also stiller ist als sonst – und auf den Applaus der Anwohner und das Hupen der Schiffe um 20:00 Uhr zurück. Eivissa, Maó und La Savina Die Schallsensoren, die die APB in den anderen Häfen installiert hat, zeichnen ebenfalls die spontane Hommage der Anwohner der Häfen Eivissa, Maó und La Savina auf, wenn auch nicht so deutlich wie im Fall von Palma. Im Hafen Eivissa erfasst der Sensor am Anfang der Straße von Botafoc jeden Tag um 20:00 Uhr Spitzenwerte, die mitunter sogar 75 Dezibel überschreiten, allerdings nicht so regelmäßig ausfallen wie im Hafen Palma. Im Hafen Maó registriert der Sensor im Cós Nou auch den Applaus für das Gesundheitspersonal, doch fallen die Aufzeichnungen weniger eindeutig aus, da sich das Klatschen mit der Geräuschkulisse der ein- und auslaufenden Fähren vermischt. So ist es auch im Hafen La Savina, wo um 20:00 Uhr der Lärm der Schiffshörner vorherrscht, da die Bevölkerung weiter vom Referenzsensor entfernt ist. Die Hupgeräusche wird in der Grafik aber durch andere, nicht näher bestimmte Hafenaktivitäten verzerrt. Im Hafen Alcúdia wird dieses Phänomen nicht registriert, da die Wohnhäuser weit von den Docks entfernt liegen und die Handelsdocks in der Regel um acht Uhr abends leer stehen.

Die APB schließt sich der Initiative der ICS zum 1. Mai an und wird die Sirenen der Leuchttürme von Portopí und Botafoc ertönen lassen

Die APB schließt sich der Initiative der ICS zum 1. Mai an und wird die Sirenen der Leuchttürme von Portopí und Botafoc ertönen lassen

29/04/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) schließt sich der von der International Chamber of Shipping (ICS) ins Leben gerufenen Initiative an und wird am 1. Mai die Sirenen des Leuchtturms von Portopí im Hafen Palma und des Leuchtturms von Botafoc im Hafen Ibiza ertönen lassen, um so der Arbeit der Seeverkehrsbranche Anerkennung zu zollen. Die Kommunikationsabteilung der ICS ermutigt die Kapitäne in aller Welt, am 1. Mai um 12 Uhr Ortszeit anlässlich des Tags der Arbeit die Sirenen ihrer im Hafen ankernden Schiffe zu betätigen (soweit dies sicher ist). Die APB hat die entsprechende Einladung an Reedereien und nautische Einrichtungen verschickt, die in den Häfen von allgemeinem Interesse in Palma, Alcúdia, Maó, Eivissa und La Savina tätig sind, und zugleich versprochen, auch die Sirenen von Portopí und Botafoc fünf Minuten lang ertönen zu lassen. Am 1. Mai wird in vielen Ländern weltweit der Internationale Tag der Arbeit begangen, der den Beitrag der Arbeitnehmer in aller Welt feiert und anerkennt. Daher möchte die ICS in dieser durch Covid-19 gezeichneten und auf globaler Ebene sehr schwierigen Zeit durch die weltweite Initiative hervorheben, welchen Beitrag die Seeleute für unsere Gesellschaft leisten. Andere Organisationen der Seeverkehrsbranche – öffentliche (staatliche Häfen) wie auch private (ANAVE) – haben ebenfalls die Hafenbehörden, Partnerunternehmen und nautischen Einrichtungen über diese Initiative informiert. Nach Angaben der ICS sind derzeit mehr als 1,2 Millionen Seeleute daran beteiligt, die weltweite Versorgung mit Lebensmitteln, Treibstoff und Vorräten zu gewährleisten.

Die Hafenbehörde der Balearen beginnt mit Wartungsarbeiten an der Brücke Ca'n Barbarà im Hafen Palma

Die Hafenbehörde der Balearen beginnt mit Wartungsarbeiten an der Brücke Ca'n Barbarà im Hafen Palma

24/04/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) beginnt am Montag, den 27. April, im Hafen Palma mit der Erneuerung des Asphaltbelags auf der Brücke Ca’n Barbarà in Richtung Andratx. Die Arbeiten werden bis zum 9. Mai andauern, und es wird jederzeit eine Fahrspur bereitstehen, um die Kontinuität des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Es handelt sich um die zweite Phase der Asphalterneuerung auf der Brücke entlang der Avenida del Ingeniero Gabriel Roca, die zu Palmas Strandpromenade gehört. Die erste der Wartungsarbeiten wurde bereits Ende 2019 durchgeführt und bestand darin, den Asphalt auf der Straße in Richtung Palma zu erneuern. Für die von der APB geplanten Arbeiten sind 65.000 Euro veranschlagt, und sie erfolgen im Rahmen des Instandhaltungsvertrags für Straßenbeläge und Radwege im Hafen Palma. Der Vertrag besteht mit der Firma Aglomsa und hat eine Laufzeit von maximal vier Jahren und ein geschätztes Budget von etwa 350.000 Euro. Bei der Asphalterneuerung, die nächste Woche beginnt, werden durchschnittlich fünf Arbeiter pro Tag eingesetzt werden.

Die Hafenbehörde der Balearen setzt die Nutzungsgebühr und die Gebühr für die Geschäftstätigkeit ihrer Konzessionäre und Lizenznehmer aus

Die Hafenbehörde der Balearen setzt die Nutzungsgebühr und die Gebühr für die Geschäftstätigkeit ihrer Konzessionäre und Lizenznehmer aus

21/04/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat vorübergehend die Abrechnung der Nutzungsgebühr und der Gebühr für die Geschäftstätigkeit ihrer Konzessionäre und Lizenznehmer ausgesetzt, solange der von der spanischen Regierung verordnete Alarmzustand zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise andauert. Außerdem geht die ABP mit einem Sonderbeschluss noch darüber hinaus und annulliert von Amts wegen die geltenden Ansprüche auf die Belegung des öffentlichen Hafenbereichs mit Tischen und Stühlen für Terrassen. Diese Maßnahme bezieht sich insbesondere auf Aktivitäten, deren Ausübung durch den Königlichen Erlass 463/2020 vom 14. März zur Verhängung des Alarmzustandes verboten wurde, wie z.B. Gastronomiebetriebe wie Bars und Restaurants. Die vorzeitige, von Amts wegen erfolgende Annullierung dieser Ansprüche ermöglicht es, für die Zeit, die der Alarmzustand andauert oder während der die Aktivität nicht wieder aufgenommen werden darf, auch die Gebührenerhebung auszusetzen. In einem Info-Rundschreiben an ihre Kunden weist APB ebenfalls darauf hin, dass „obwohl die Gebühren üblicherweise im Voraus gezahlt werden, die Hafenbehörde bereits vor der Ausrufung des Alarmzustandes keinerlei Betrag oder Gebühr für die Nutzung oder Geschäftstätigkeit im Jahr 2020 erhoben hat“, sodass bisher kein Konzessionär oder Lizenznehmer entsprechende Zahlungen tätigen musste. Finanzielle Unterstützung für Unternehmen Ferner bewilligt die APB gegenwärtig Zahlungspläne für Konzessionäre, die Schwierigkeiten haben, ausstehende Abrechnungen aus der Zeit vor dem Alarmzustand zu begleichen. Diese Maßnahmen ergreift die Hafenbehörde in den fünf von ihr verwalteten Häfen von allgemeinem Interesse mit dem Ziel, „zur Linderung der schwierigen Situation“ ihrer Konzessionäre und Lizenznehmer beizutragen. Zu all diesen von der APB bereits angewandten Maßnahmen, wie der zeitweiligen Aussetzung der Hafengebühren-Abrechnung, der Bewilligung von Zahlungsplänen sowie der vorzeitigen Beendigung der Lizenzen zur Belegung des öffentlichen Hafenbereichs mit Bar- und Restaurantterrassen, kommen noch mögliche Maßnahmen der Regierung zur Förderung der Hafenbranche angesichts der durch Covid-19 verursachten Krise hinzu.

Die Hafenbehörde der Balearen dankt der Bevölkerung der Inseln für ihre Anstrengungen, zu Hause zu bleiben, während die Häfen und Leuchttürme weiterhin ihre Versorgung gewährleisten

Die Hafenbehörde der Balearen dankt der Bevölkerung der Inseln für ihre Anstrengungen, zu Hause zu bleiben, während die Häfen und Leuchttürme weiterhin ihre Versorgung gewährleisten

15/04/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) möchte der Bevölkerung der Inseln für ihre Anstrengungen danken, die Ausbreitung des Covid-19 dadurch zu bremsen, dass die Menschen zu Hause bleiben. Daher hat die APB zum Dank ein Video gedreht, in dem sie daran erinnert, dass die Häfen und Leuchttürme weiter in Betrieb sind, um ihre Versorgung zu gewährleisten. Die ABP würdigt die Willenskraft der Menschen, zu Hause zu bleiben. Diese Willenskraft entspringt der Hoffnung, die wiederum auf der Gewissheit basiert, dass die Grundversorgung, wie z.B. mit Lebensmitteln, Medikamenten und lebensnotwendigen Erzeugnissen gesichert ist. Das Video mit dem Titel „Für die Inseln, für Sie, für alle“ würdigt auch die grundlegende Rolle der Häfen und Leuchttürme in dieser Krise sowie die Kontinuität der Arbeit der Hafengemeinschaft, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen: Reedereien, Transporteure, Stauer, Festmacher, Lotsen, Beamte, Fischer usw. Die APB hat zweiundvierzig Prozent ihres Personals auf Telearbeit umgestellt und darüber hinaus Mindestdienstleistungen festgelegt und Teams für Sofortmaßnahmen gebildet. So wird die Kontinuität in der Verwaltung der fünf Häfen von allgemeinem Interesse in Palma, Alcúdia, Maó, Eivissa und La Savina gewährleistet, die ein wesentlicher Bestandteil der Logistikkette zur Versorgung der Bevölkerung der Autonomen Gemeinschaft der Balearen sind.

APB garantiert für die Zahlung der Lieferanten innerhalb von 15 Tagen

APB garantiert für die Zahlung der Lieferanten innerhalb von 15 Tagen

07/04/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) behält die Garantie für die Zahlung ihrer Lieferanten innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen bei und setzt damit die Zahlungsabwicklung wie vor der Ausrufung des Alarmzustands durch die spanische Regierung am 14. März fort. In diesem Sinne verpflichtet sich die APB gegenüber ihren Lieferanten, die Zahlung ihrer Dienstleistungen oder Lieferungen möglichst zügig abzuwickeln, um den Unternehmen, die mit der Hafenbehörde zusammenarbeiten, Liquidität zu verschaffen. Die gesamte Rechnungsstellung mit der APB erfolgt elektronisch. Zu diesem Zweck unternehmen die einzelnen an der Rechnungszahlung beteiligten Organisationseinheiten aufgrund der von der Regierung verordneten Maßnahmen zur räumlichen Trennung zusätzliche Anstrengungen. So hat die Abteilung für Informationssysteme und IKT-Infrastrukturen die Installation von 136 PC in den Wohnungen der APB-Mitarbeiter ermöglicht, um Kontinuitätslösungen für das Hafenmanagement zu bieten. Das bedeutet, dass über 40 Prozent des Personals im Homeoffice arbeiten. Die Abteilung für Auftragsvergabe gewährleistet die elektronische Verarbeitung von Lieferscheinen und Bescheinigungen der über das Ausschreibungsportal durchgeführten Tätigkeiten, während die Abteilung für Finanzwesen der zügigen Zahlung der Lieferanten Priorität einräumt.