Die APB fordert wichtige Umweltmaßnahmen bei der neuen Konzession des Kais von La Lonja im Hafen von Palma
Genehmigung der Ausschreibungsunterlagen für die Verwaltung der Liegeplätze für Mietboote
Palma
08/06/2023
Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat die Ausschreibungsbedingungen und die Klauseln genehmigt, die die öffentliche Ausschreibung für die Verwaltung der Liegeplätze für Charterboote am Kao von La Lonja im Hafen von Palma regeln werden, die wichtige Umweltmaßnahmen beinhaltet, die eingehalten werden müssen.
Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, die günstigste Lösung für die Erteilung einer Verwaltungskonzession für die Verwaltung und den Betrieb von Anlegestellen für Charterboote mit einer Gesamtfläche von 18.288,60 Quadratmetern des öffentlichen Hafenbereichs zu wählen. Davon entfallen 16.721,9 Quadratmeter auf den Wasserspiegel und 1.566,6 Quadratmeter auf das Land. Dazu gehören zwei feste Pontons, die Ankerplatzzüge, die Anlegeelemente - Poller- und die bestehenden Servicetürme.
Die Ausschreibung sieht wichtige Umweltverbesserungen vor, die der Bieter einhalten muss, wie zum Beispiel die obligatorische selektive Müllbeseitigung durch das Aufstellen der erforderlichen Behälter (Sammelstelle). Diese Behälter müssen überwacht werden und müssen das Gewicht mittels einer API an die APB melden. Mit diesen Daten wird der Konzessionär die APB halbjährlich über die Einhaltung der Abfuhr der verschiedenen Abfallarten informieren.
Das von den Bietern einzureichende Basisprojekt muss so konzipiert sein, dass mögliche negative Umweltauswirkungen von Anfang an minimiert werden, einschließlich der Auswahl der Materialien, der Optimierung der Energieeffizienz und der Ressourcen, der Abfallwirtschaft, der Emissionskontrolle und des nachhaltigen Managements. In diesem Sinne muss bei Eingriffen, die Bau- oder Abrissarbeiten erfordern, für den gesamten Zyklus der Arbeiten, die mit umweltfreundlichen Materialien durchgeführt werden, eine Zertifizierung der Nachhaltigkeit erhalten werden. Darüber hinaus müssen mindestens 70 % der Bau- und Abbruchabfälle recycelt werden.
Andererseits muss vorgeschlagen werden, in verschiedenen Bereichen Materialien anzubringen, die die Entwicklung von Meeresgemeinschaften und die Verbesserung der Biodiversität fördern, wie z. B. Regenerationsfolien, die das Wachstum von Flora und Fauna in dem Gebiet, in dem sie genutzt werden, fördern.
Energiesparmaßnahmen
Der Vorschlag für die Installation von Systemen zur Minimierung des Wasserverbrauchs wird ebenfalls bewertet, wie z. B. die Installation von automatischen Düsen und Verschlüssen am Ende der Schläuche für die Reinigung der Boote und auch von Systemen zur Sammlung, Akkumulation und/oder Erzeugung von Frischwasser (Mini-Salinen, Regenwasserspeicher ...), die eine Reduzierung des Wasserverbrauchs ermöglichen.
Eine Studie über die Beleuchtung der Anlage ist ebenfalls obligatorisch, gegebenenfalls mit Vorschlägen für Maßnahmen, damit alle Bereiche der Anlage angemessen und ausreichend beleuchtet sind, wobei Technologien zur Optimierung des Energieverbrauchs eingesetzt werden.
Auf den Pergolen der Parkplätze werden nach Möglichkeit Sonnenkollektoren zur Erzeugung erneuerbarer Energie für den Verbrauch am Konzessionsort selbst installiert, und es wird eine ausreichende Anzahl von Anschlüssen für Elektroboote gewährleistet.
Exklusiv für Charterboote
Die Einrichtungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, werden nur für spanische Schiffe der Liste 6 gemäß dem Königlichen Dekret 1027/1989 vom 28. Juli über den Flaggenstaat, die Registrierung von Schiffen und das Seeregister sowie für ausländische Schiffe, die in den Registrierungsunterlagen als „Handelsyacht“ aufgeführt sind, das heißt auf jeden Fall für Charter- oder Mietschiffe, zur Verfügung gestellt. Der Dienst darf nicht für ein anderes Schiff mit einem anderen Register erbracht werden.
Die maximale Laufzeit der Konzession wird unter Berücksichtigung des Investitionsbedarfs zehn Jahre betragen. Die jährliche Nutzungsgebühr beläuft sich auf 269.339,53 Euro. Die Tätigkeitsgebühr beträgt gemäß Artikel 187 und 188 des Gesetzes „Ley de Puertos del Estado“ (Gesetz über die Häfen des Staats) 4 % des Umsatzes.
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