Die APB regelt den Zeitplan für lärmerzeugende Aktivitäten auf dem Deck bestimmter Schiffe
Palma
19/04/2018
Der spanische Staatsanzeiger hat heute den Beschluss der Hafenbehörde der Balearen (APB) veröffentlicht, durch welchen die Hafenverordnung zur Regelung des Zeitplans für lärmerzeugende Aktivitäten auf dem Deck von Kreuzfahrtschiffen und Sport- und Freizeitbooten während der Fahrt und bei Aufenthalten in den Häfen von allgemeinem Interesse, die die APB verwaltet, genehmigt wird.
Die Verordnung verbietet jede Tätigkeit, die die Emission von Musik oder die Erzeugung von Lärm auf dem Deck bestimmter Schiffe zwischen null und neun Uhr morgens in den Häfen von allgemeinem Interesse beinhaltet. Die Vorschrift erlaubt jedoch eine Ausnahmeregelung für die Fälle, die von der Leitung der APB aufgrund von außergewöhnlichen und gelegentlichen Veranstaltungen genehmigt wurden, und die auf jeden Fall an den Kaianlagen, die am weitesten von den umliegenden Anwohnergebieten entfernt liegen, stattfinden sollten.
Die Hafenverordnung findet Anwendung auf Kreuzfahrtschiffe, Sport- und Freizeitboote. Zu den Freizeitbooten zählen auch Schiffe, die für Seeausflüge und für die Vermietung vorgesehen sind.
Die Verstöße werden mit Sanktionen belegt, die in der Sanktionsregelung festgelegt sind
unter Titel IV 3. Buch der Neufassung des Gesetzes über staatliche Häfen und Handelsschifffahrt (TRLPEMM), verabschiedet durch die königliche Gesetzesverordnung 2/2011.