Die Hafenbehörde der Balearen unterstützt die Zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umwelt und Korruptionsbekämpfung und erklärt ihre Absicht, diese Prinzipien in ihrem Einflussbereich zu unterstützen und umzusetzen.

Die Hafenbehörde der Balearen verpflichtet sich außerdem, die Zehn Prinzipien des Global Compact im Rahmen ihrer Strategie und Geschäftstätigkeit einzuführen und die Beteiligung von Unternehmen und Personen, mit denen sie interagiert, daran zu fördern. So erfüllt sie die wichtigsten Anforderungen, indem sie alle zwei Jahre ab dem Datum des Beitritts zum Global Compact eine Mitteilung über ihr Engagement verschickt, in der die unternommenen Anstrengungen beschrieben werden.

Die Hafenbehörde der Balearen wird ihrerseits als Einrichtung, die die fünf Häfen von allgemeinem Interesse der Balearen verwaltet und die über die Organisation Staatliche Häfen dem Ministerium für Verkehr, Mobilität und städtische Agenda untersteht, in Übereinstimmung mit den 17 Zielen der nachhaltigen Entwicklung (ODS) arbeiten, die sich die spanische Regierung gesetzt hat.

Prinzipien des Global Compact

Menschenrechte

  • Prinzip Nr. 1. Unterstützung und Achtung des Schutzes der Menschenrechte
  • Prinzip Nr. 2. Sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeit

  • Prinzip Nr. 3. Unterstützung der Grundsätze der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Tarifverhandlungen
  • Prinzip Nr. 4. Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit
  • Prinzip Nr. 5. Abschaffung aller Formen von Kinderarbeit
  • Prinzip Nr. 6. Abschaffung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit

Umwelt

  • Prinzip Nr. 7. Die Unternehmen sollten einen präventiven Ansatz beibehalten, der die Umwelt begünstigt.
  • Prinzip Nr. 8. Die Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um ein größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
  • Prinzip Nr. 9. Die Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

Korruptionsbekämpfung

  • Prinzip Nr. 10. Die Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung (SDAs)

Nach der Annahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2015 wird die Hafenbehörde der Balearen als dem Global Compact der Vereinten Nationen beigetretene Organisation sicherstellen, dass die Ziele der nachhaltigen Entwicklung erreicht werden:

  • Ziel 1: Die Armut in allen ihren Formen und überall beenden.
  • Ziel 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern.
  • Ziel 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern.
  • Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern.
  • Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.
  • Ziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten.
  • Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern.
  • Ziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern.
  • Ziel 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen.
  • Ziel 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern.
  • Ziel 11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten.
  • Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen.
  • Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.
  • Ziel 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen.
  • Ziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen.
  • Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.
  • Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen.

Zugehörige Dokumente