Die Hafenbehörden üben folgende Befugnisse aus:
- Ausführung, Genehmigung und Kontrolle der mit dem Hafenverkehr und -service verbundenen Tätigkeiten auf See und an Land.
- Raumordnung für den Hafenservice und die Hafennutzung.
- Planung, Entwurf, Errichtung, Instandhaltung und Nutzung der Hafenservicebauten und der Schifffahrtszeichen.
- Verwaltung des Hafengebiets und der Schifffahrtszeichen.
- Förderung der Industrie- und Handelstätigkeiten in Verbindung mit dem Schiffs- oder Hafenverkehr.
- Leitung der verschiedenen Transporttätigkeiten im Hafenbereich.
