Offenlegung des Vorschlags der Hafengebiets- und Nutzungsabgrenzung (DEUP) des Hafens von Eivissa

Offenlegung des Vorschlags der Hafengebiets- und Nutzungsabgrenzung (DEUP) des Hafens von Eivissa

Palma

30/11/2016

Der Spanische Staatsanzeiger (BOE) hat heute die Ankündigung der Hafenbehörde der Balearen (APB) zum Vorschlag der Hafengebiets- und Nutzungsabgrenzung (DEUP) des Hafens von Eivissa (Ibiza) offengelegt. Der Verwaltungsrat der APB hat am 26. Oktober beschlossen, seine Zustimmung vor der Durchführung des neuen Vorschlags der DEUP des Hafens von Eivissa zu geben.

Bei den Vorschlägen von DEUP handelt es sich um Instrumente im Einklang mit Art. 69 der Neufassung des Gesetzes über staatliche Häfen und Handelsschifffahrt mit dem Ziel den Hafenbereich gemäß den Anforderungen zu ordnen.

Dieser Vorschlag tritt an die Stelle eines Vorschlags, welcher anfänglich von dem Verwaltungsrat am 26. Februar 2015 angenommenen wurde. Das Dokument musste an die neue Nutzung des Fischeranlegeplatzes und des Handelshafenbereichs angepasst werden, nachdem vergangenen August von der Regierung der Balearen, dem Inselrat von Formentera, dem Inselrat von Eivissa, der Stadtverwaltung von Eivissa und der APB die Vereinbarung zur Verlegung des zukünftigen Seeterminals für den Schiffsverkehr zwischen dem Hafen von Eivissa und La Savina erzielt wurde.

Das Dokument ist der Öffentlichkeit zugänglich und kann in den Geschäftsstellen der APB in Palma (Muelle Viejo, 3-5) sowie im Hafen von Eivissa (Acceso Muelle Norte, s/n.) von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingesehen werden. Außerdem stehen die Dokumente auf der Website www.portsdebalears.com zur Verfügung. Über dieses Portal können zudem Anträge oder Erklärungen innerhalb einer Frist von 45 Werkstagen am nachfolgenden Tag der Veröffentlichung im BOE eingereicht werden.

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