Die APB schränkt den Straßenverkehr im Hafen von Ibiza als Reaktion auf die Nutzung durch Fußgänger ein

Die APB schränkt den Straßenverkehr im Hafen von Ibiza als Reaktion auf die Nutzung durch Fußgänger ein

05/05/2020

Der Hafen Eivissa wird den Straßenverkehr auf der Strecke zwischen dem Passagierhafen Formentera und dem Bürogebäude der Hafenbehörde der Balearen (APB) von 20 bis 23 Uhr unterbrechen, damit die Menschen dort spazieren gehen und Sport treiben können, solange die derzeitige Übergangssituation zur sogenannten „neuen Normalität“ fortbesteht und es mit dem Hafenbetrieb vereinbar ist. Diese Maßnahme wurde in Absprache mit dem Jachtclub Ibiza, den Reedereien, Stauern und anderen in der Gegend tätigen Hafenarbeitern getroffen. Seit ab dem vergangenen Samstag, den 2. Mai, die von der spanischen Regierung im Rahmen des Plans für den Übergang zur neuen Normalität (PTNN) genehmigten Zeitfenster für Spaziergänge und Sport gelten, ist der Hafen Eivissa zu einem Treffpunkt für Bürger aller Altersgruppen geworden, die dort ihre Freizeit genießen. Um die Sicherheitsgarantien und die räumliche Distanzierung zu ermöglichen und zu erweitern, sperrt der Hafen Eivissa ab heute diesen Abschnitt der parallel zur Avenida de Santa Eulària des Riu verlaufenden Straße für den Verkehr. Aus dem gleichen Grund gelten für den Paseo de la Marina wieder die üblichen Zufahrtszeiten zum Be- und Entladen von Waren – 7 bis 11 Uhr und 16 bis 18 Uhr –, wodurch der Straßenverkehr für die restliche Zeit ausgesetzt ist.

Die APB schließt sich der Initiative der ICS zum 1. Mai an und wird die Sirenen der Leuchttürme von Portopí und Botafoc ertönen lassen

Die APB schließt sich der Initiative der ICS zum 1. Mai an und wird die Sirenen der Leuchttürme von Portopí und Botafoc ertönen lassen

29/04/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) schließt sich der von der International Chamber of Shipping (ICS) ins Leben gerufenen Initiative an und wird am 1. Mai die Sirenen des Leuchtturms von Portopí im Hafen Palma und des Leuchtturms von Botafoc im Hafen Ibiza ertönen lassen, um so der Arbeit der Seeverkehrsbranche Anerkennung zu zollen. Die Kommunikationsabteilung der ICS ermutigt die Kapitäne in aller Welt, am 1. Mai um 12 Uhr Ortszeit anlässlich des Tags der Arbeit die Sirenen ihrer im Hafen ankernden Schiffe zu betätigen (soweit dies sicher ist). Die APB hat die entsprechende Einladung an Reedereien und nautische Einrichtungen verschickt, die in den Häfen von allgemeinem Interesse in Palma, Alcúdia, Maó, Eivissa und La Savina tätig sind, und zugleich versprochen, auch die Sirenen von Portopí und Botafoc fünf Minuten lang ertönen zu lassen. Am 1. Mai wird in vielen Ländern weltweit der Internationale Tag der Arbeit begangen, der den Beitrag der Arbeitnehmer in aller Welt feiert und anerkennt. Daher möchte die ICS in dieser durch Covid-19 gezeichneten und auf globaler Ebene sehr schwierigen Zeit durch die weltweite Initiative hervorheben, welchen Beitrag die Seeleute für unsere Gesellschaft leisten. Andere Organisationen der Seeverkehrsbranche – öffentliche (staatliche Häfen) wie auch private (ANAVE) – haben ebenfalls die Hafenbehörden, Partnerunternehmen und nautischen Einrichtungen über diese Initiative informiert. Nach Angaben der ICS sind derzeit mehr als 1,2 Millionen Seeleute daran beteiligt, die weltweite Versorgung mit Lebensmitteln, Treibstoff und Vorräten zu gewährleisten.

Die Hafenbehörde der Balearen beginnt mit Wartungsarbeiten an der Brücke Ca'n Barbarà im Hafen Palma

Die Hafenbehörde der Balearen beginnt mit Wartungsarbeiten an der Brücke Ca'n Barbarà im Hafen Palma

24/04/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) beginnt am Montag, den 27. April, im Hafen Palma mit der Erneuerung des Asphaltbelags auf der Brücke Ca’n Barbarà in Richtung Andratx. Die Arbeiten werden bis zum 9. Mai andauern, und es wird jederzeit eine Fahrspur bereitstehen, um die Kontinuität des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Es handelt sich um die zweite Phase der Asphalterneuerung auf der Brücke entlang der Avenida del Ingeniero Gabriel Roca, die zu Palmas Strandpromenade gehört. Die erste der Wartungsarbeiten wurde bereits Ende 2019 durchgeführt und bestand darin, den Asphalt auf der Straße in Richtung Palma zu erneuern. Für die von der APB geplanten Arbeiten sind 65.000 Euro veranschlagt, und sie erfolgen im Rahmen des Instandhaltungsvertrags für Straßenbeläge und Radwege im Hafen Palma. Der Vertrag besteht mit der Firma Aglomsa und hat eine Laufzeit von maximal vier Jahren und ein geschätztes Budget von etwa 350.000 Euro. Bei der Asphalterneuerung, die nächste Woche beginnt, werden durchschnittlich fünf Arbeiter pro Tag eingesetzt werden.

Die Hafenbehörde der Balearen setzt die Nutzungsgebühr und die Gebühr für die Geschäftstätigkeit ihrer Konzessionäre und Lizenznehmer aus

Die Hafenbehörde der Balearen setzt die Nutzungsgebühr und die Gebühr für die Geschäftstätigkeit ihrer Konzessionäre und Lizenznehmer aus

21/04/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat vorübergehend die Abrechnung der Nutzungsgebühr und der Gebühr für die Geschäftstätigkeit ihrer Konzessionäre und Lizenznehmer ausgesetzt, solange der von der spanischen Regierung verordnete Alarmzustand zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise andauert. Außerdem geht die ABP mit einem Sonderbeschluss noch darüber hinaus und annulliert von Amts wegen die geltenden Ansprüche auf die Belegung des öffentlichen Hafenbereichs mit Tischen und Stühlen für Terrassen. Diese Maßnahme bezieht sich insbesondere auf Aktivitäten, deren Ausübung durch den Königlichen Erlass 463/2020 vom 14. März zur Verhängung des Alarmzustandes verboten wurde, wie z.B. Gastronomiebetriebe wie Bars und Restaurants. Die vorzeitige, von Amts wegen erfolgende Annullierung dieser Ansprüche ermöglicht es, für die Zeit, die der Alarmzustand andauert oder während der die Aktivität nicht wieder aufgenommen werden darf, auch die Gebührenerhebung auszusetzen. In einem Info-Rundschreiben an ihre Kunden weist APB ebenfalls darauf hin, dass „obwohl die Gebühren üblicherweise im Voraus gezahlt werden, die Hafenbehörde bereits vor der Ausrufung des Alarmzustandes keinerlei Betrag oder Gebühr für die Nutzung oder Geschäftstätigkeit im Jahr 2020 erhoben hat“, sodass bisher kein Konzessionär oder Lizenznehmer entsprechende Zahlungen tätigen musste. Finanzielle Unterstützung für Unternehmen Ferner bewilligt die APB gegenwärtig Zahlungspläne für Konzessionäre, die Schwierigkeiten haben, ausstehende Abrechnungen aus der Zeit vor dem Alarmzustand zu begleichen. Diese Maßnahmen ergreift die Hafenbehörde in den fünf von ihr verwalteten Häfen von allgemeinem Interesse mit dem Ziel, „zur Linderung der schwierigen Situation“ ihrer Konzessionäre und Lizenznehmer beizutragen. Zu all diesen von der APB bereits angewandten Maßnahmen, wie der zeitweiligen Aussetzung der Hafengebühren-Abrechnung, der Bewilligung von Zahlungsplänen sowie der vorzeitigen Beendigung der Lizenzen zur Belegung des öffentlichen Hafenbereichs mit Bar- und Restaurantterrassen, kommen noch mögliche Maßnahmen der Regierung zur Förderung der Hafenbranche angesichts der durch Covid-19 verursachten Krise hinzu.

Die Hafenbehörde der Balearen dankt der Bevölkerung der Inseln für ihre Anstrengungen, zu Hause zu bleiben, während die Häfen und Leuchttürme weiterhin ihre Versorgung gewährleisten

Die Hafenbehörde der Balearen dankt der Bevölkerung der Inseln für ihre Anstrengungen, zu Hause zu bleiben, während die Häfen und Leuchttürme weiterhin ihre Versorgung gewährleisten

15/04/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) möchte der Bevölkerung der Inseln für ihre Anstrengungen danken, die Ausbreitung des Covid-19 dadurch zu bremsen, dass die Menschen zu Hause bleiben. Daher hat die APB zum Dank ein Video gedreht, in dem sie daran erinnert, dass die Häfen und Leuchttürme weiter in Betrieb sind, um ihre Versorgung zu gewährleisten. Die ABP würdigt die Willenskraft der Menschen, zu Hause zu bleiben. Diese Willenskraft entspringt der Hoffnung, die wiederum auf der Gewissheit basiert, dass die Grundversorgung, wie z.B. mit Lebensmitteln, Medikamenten und lebensnotwendigen Erzeugnissen gesichert ist. Das Video mit dem Titel „Für die Inseln, für Sie, für alle“ würdigt auch die grundlegende Rolle der Häfen und Leuchttürme in dieser Krise sowie die Kontinuität der Arbeit der Hafengemeinschaft, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen: Reedereien, Transporteure, Stauer, Festmacher, Lotsen, Beamte, Fischer usw. Die APB hat zweiundvierzig Prozent ihres Personals auf Telearbeit umgestellt und darüber hinaus Mindestdienstleistungen festgelegt und Teams für Sofortmaßnahmen gebildet. So wird die Kontinuität in der Verwaltung der fünf Häfen von allgemeinem Interesse in Palma, Alcúdia, Maó, Eivissa und La Savina gewährleistet, die ein wesentlicher Bestandteil der Logistikkette zur Versorgung der Bevölkerung der Autonomen Gemeinschaft der Balearen sind.

APB garantiert für die Zahlung der Lieferanten innerhalb von 15 Tagen

APB garantiert für die Zahlung der Lieferanten innerhalb von 15 Tagen

07/04/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) behält die Garantie für die Zahlung ihrer Lieferanten innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen bei und setzt damit die Zahlungsabwicklung wie vor der Ausrufung des Alarmzustands durch die spanische Regierung am 14. März fort. In diesem Sinne verpflichtet sich die APB gegenüber ihren Lieferanten, die Zahlung ihrer Dienstleistungen oder Lieferungen möglichst zügig abzuwickeln, um den Unternehmen, die mit der Hafenbehörde zusammenarbeiten, Liquidität zu verschaffen. Die gesamte Rechnungsstellung mit der APB erfolgt elektronisch. Zu diesem Zweck unternehmen die einzelnen an der Rechnungszahlung beteiligten Organisationseinheiten aufgrund der von der Regierung verordneten Maßnahmen zur räumlichen Trennung zusätzliche Anstrengungen. So hat die Abteilung für Informationssysteme und IKT-Infrastrukturen die Installation von 136 PC in den Wohnungen der APB-Mitarbeiter ermöglicht, um Kontinuitätslösungen für das Hafenmanagement zu bieten. Das bedeutet, dass über 40 Prozent des Personals im Homeoffice arbeiten. Die Abteilung für Auftragsvergabe gewährleistet die elektronische Verarbeitung von Lieferscheinen und Bescheinigungen der über das Ausschreibungsportal durchgeführten Tätigkeiten, während die Abteilung für Finanzwesen der zügigen Zahlung der Lieferanten Priorität einräumt.

Die APB stellt in der ersten Woche des Alarmzustandes die Arbeit bei über vierzig Prozent ihres Personals auf das Homeoffice um

Die APB stellt in der ersten Woche des Alarmzustandes die Arbeit bei über vierzig Prozent ihres Personals auf das Homeoffice um

31/03/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat in der ersten Woche des Alarmzustandes, der von der spanischen Regierung zur Bewältigung der durch die COVID-19-Erkrankung verursachten Gesundheitskrise erklärt wurde, zweiundvierzig Prozent ihres Personals auf die Arbeit im Homeoffice umgestellt. Seit dem 14. März hat die Abteilung für IT-Systeme und IKT-Infrastrukturen der APB innerhalb von sieben Tagen die Installation von bis zu 136 Computern ermöglicht, um Kontinuitätslösungen für die Verwaltung der Häfen aus der Ferne zu bieten und so die von der Regierung verordneten Maßnahmen zur persönlichen Abschottung einhalten zu können. „Dank des Systeme-Teams war die Umstellung ein voller Erfolg“, so der Leiter Javier Segovia, „da es in der APB bisher keine Homeoffice-Kultur gab und die dafür erforderliche technologische Infrastruktur nie implementiert werden musste.“ Der beispiellose technische Einsatz wurde in Zusammenarbeit mit dem spanischen Beratungsunternehmen Ozona Tecnología durchgeführt, dem es gelungen ist, die Kontinuität kritischer Dienstleistungen und strategischer Infrastrukturen, wie der von der APB verwalteten Häfen von allgemeinem Interesse, zu gewährleisten. Durchschnittlich beschäftigt die APB 324 Personen, von denen vierzig Prozent im Büro tätig sind. Praktisch alle diese Mitarbeiter und das Personal der Hafenpolizei und der Instandhaltungsabteilung wurden mit der Hardware für die Arbeit im Homeoffice ausgestattet. Alle Organisationseinheiten der APB, wie Personal, Öffentlichkeitsarbeit, Sekretariat und Rechtsangelegenheiten, Vertragswesen, Wirtschaft und Finanzen, Infrastrukturen, Hafenbetrieb und -dienste, Umwelt, Planung und Polizei, erledigen weiterhin die für den Betrieb der Häfen wesentlichen Aufgaben, allerdings von den Wohnsitzen der jeweiligen Mitarbeiter aus. e-Verwaltung Die e-Verwaltung der APB fungiert über das Portal www.portsdebalears.com als Verbindungsstelle zwischen der öffentlichen Einrichtung und den Kunden und Nutzern. Die für Instandhaltung und Seezeichen zuständigen Mitarbeiter bleiben zu Hause und werden telefonisch kontaktiert, falls ihre Präsenz im öffentlichen Hafenbereich erforderlich sein sollte. Für die Hafenpolizei wurde ein Mindestmaß an wesentlichen Diensten für die Ausübung ihrer Funktionen festgelegt. Die APB garantiert damit die Kontinuität der Verwaltun

Die APB desinfiziert mit Ozon Fahrzeuge für wesentliche Hafendienste

Die APB desinfiziert mit Ozon Fahrzeuge für wesentliche Hafendienste

30/03/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat insgesamt sechs tragbare Ozongeneratoren zur Desinfektion ihrer Dienstfahrzeuge für wesentliche Hafendienste erworben, also unter anderem für die Patrouillenwagen der Hafenpolizei und die Fahrzeuge der Seezeichen- und der Wartungstechniker. Die Ozongeneratoren werden am Ende jeder Arbeitsschicht in den Fahrzeugen platziert und für einige Minuten in Betrieb genommen, um eine umfassende Desinfektion zu gewährleisten. Sie werden auch zur Desinfektion der Kontrollhäuschen an den Hafenzugängen, den Kontrollzentren und der Gemeinschaftsräume eingesetzt. Ozon gilt als hoch effizientes Desinfektionsmittel und wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrem Kampf gegen die Verbreitung von COVID-19 empfohlen. Die APB hat von der Firma Accuaria sechs tragbare Ozongeneratoren für umweltbezogene Schockbehandlungen im Wert von fast sechstausend Euro erworben und auf die Häfen von allgemeinem Interesse in Palma, Alcúdia, Maó, Eivissa und La Savina verteilt.

Grundsatzvereinbarung mit dem Inselrat von Formentera zur Aktualisierung des Abkommens für die Berufsfeuerwehr im Hafen La Savina

Grundsatzvereinbarung mit dem Inselrat von Formentera zur Aktualisierung des Abkommens für die Berufsfeuerwehr im Hafen La Savina

26/03/2020

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat in dieser Woche genehmigt, das Abkommen mit dem Inselrat von Formentera über die Brandverhütung und -bekämpfung, die Rettung und den Katastrophenschutz im Hafen La Savina zu aktualisieren. Zur Anpassung an die Änderungen, die durch das spanische Gesetz 40/2015 hinsichtlich der Abkommen für öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen festgelegt wurden, haben die APB und der Inselrat von Formentera vereinbart, das Abkommen zu aktualisieren, dem zufolge die Berufsfeuerwehr Formentera als eigene Einsatzgruppe der APB und unter deren Kommando im öffentlichen Hafenbereich des Hafens La Savina agiert. Im Gegenzug leistet das APB einen jährlichen Beitrag von 24.000 Euro, der während der vierjährigen Laufzeit des Abkommens alljährlich um eintausend Euro erhöht wird. Dieser Betrag soll für die Ausbildung und den Erwerb von spezifischem Material für die Berufsfeuerwehr Formentera dienen. Nach der Grundsatzvereinbarung, die in dieser Woche vom Verwaltungsrat der APB formalisiert wurde, ist der Vorschlag für das Abkommen dem Finanzministerium zur positiven Beurteilung vorzulegen. Anschließend muss es von der APB und dem Inselrat von Formentera unterzeichnet werden und tritt in Kraft, sobald es im elektronischen Register für Organisationen und Instrumente der Zusammenarbeit (REOICO) eingetragen und im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. Partnerschaftliche Zusammenarbeit Im Jahr 2018 hat die APB dem Inselrat von Formentera ein mit einer Feuerlöschpumpe (FLP) ausgestattetes Tanklöschfahrzeug mit einem Anschaffungswert von 191.000 Euro zur Verfügung gestellt und der Berufsfeuerwehr Formentera eine spezifische Ausbildung für den Einsatz in den Häfen sowie die Anschaffung von Spezialausrüstung ermöglicht. Damit setzt die APB ihre Strategie fort, Abkommen mit den Inselräten abzuschließen, um die Brandschutzressourcen dieser Institutionen zu stärken und das Sicherheitsniveau der Hafengebiete zu maximieren.

 DIE HÄFEN DER APB GEWÄHRLEISTEN DIE VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG UND DIE VERWALTUNGSVERFAHREN FÜR IHRE NUTZER

DIE HÄFEN DER APB GEWÄHRLEISTEN DIE VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG UND DIE VERWALTUNGSVERFAHREN FÜR IHRE NUTZER

17/03/2020

Die von der Hafenbehörde der Balearen (APB) verwalteten Häfen von allgemeinem Interesse setzen ihre Tätigkeit fort, um die Bedarfsdeckung der Bevölkerung der Balearen und die Verwaltungsverfahren für ihre Nutzer und Kunden zu gewährleisten. In diesem Sinne hat die Geschäftsleitung der APB in Anwendung der spanischen Verordnung RD 463/2020 vom 14. März mehrere organisatorische Maßnahmen ergriffen, um der Gesellschaft die notwendige Versorgung zu bieten, die das Hafengesetz „uns gewährt und von uns fordert“. Zu diesen Maßnahmen zählt die Verordnung über grundlegende Mindestdienstleistungen der Hafenpolizei in den fünf inseleigenen Häfen von allgemeinem Interesse: Palma, Alcúdia, Maó, Eivissa und La Savina. Dem übrigen Personal wird mehrheitlich die Arbeit per Homeoffice ermöglicht, mit Ausnahme der für die Abwicklung der Hafenaktivität unerlässlichen Mitarbeiter. Über die e-Verwaltung der APB wird daran erinnert, dass eine Aussetzung der Laufzeiten und eine Unterbrechung der Fristen für die Bearbeitung von Verfahren durch die öffentlichen Stellen bestimmt wurden. Darüber hinaus wird den Benutzern empfohlen, sich über die virtuellen Kanäle oder telefonisch an die APB zu wenden.

Ausarbeitung des Strategieplans der APB in der letzten Phase und offen für Beiträge seitens der Gesellschaft

Ausarbeitung des Strategieplans der APB in der letzten Phase und offen für Beiträge seitens der Gesellschaft

13/02/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) ist derzeit mit der Ausarbeitung ihres Strategieplans beschäftigt, der die von ihr verwalteten fünf Häfen von allgemeinem Interesse (Palma, Alcúdia, Maó, Eivissa und La Savina) und Seezeichen (34 Leuchttürme und mehr als 25 Leuchtfeuer an den Küsten) umfasst und zunächst für fünf bis zehn Jahre gedacht ist. Er ist in das Planungssystem integrierbar, das im Institutions- und Strategierahmen des Staatlichen Hafensystems definiert wurde. Dieser Plan befasst sich mit der Rolle der Infrastrukturen mit grundlegenden Dienstleistungen für die Seeverkehrsverbindungen und die Versorgung der Inseln und mit wichtigen touristischen und sozioökonomischen Tätigkeiten rund um Branchen wie die Kreuzfahrten und die Freizeitschifffahrt, die eine industrielle Komponente (Reparatur und Wartung) aufweisen in geringerem Maße ist auch der Fischfang von Bedeutung. Der Plan zielt darauf ab, die Zukunftsstrategien für die Häfen zu definieren und die verschiedenen Standpunkte unserer Gesellschaft miteinander in Einklang zu bringen, in deren Dienst die Häfen stehen und auch weiter stehen müssen. Dazu will die APB alle einflussreichen Schlüsselfaktoren rund um Sozioökonomie, Technologie, Umwelt, usw. berücksichtigen und stets versuchen, dem Gemeinwohl zu dienen. Mit diesem Instrument zielt die APB darauf ab, die Qualität und Effizienz der Hafenleistungen zu verbessern und dabei die gegenwärtige Selbstfinanzierungskapazität beizubehalten, unser wertvolles Umfeld (Natur und Stadt) zu schützen und ausreichend Weitsicht zu zeigen, um es erfolgreich mit den Herausforderungen der nahen Zukunft aufzunehmen. Beiträge der Bürger Nach der Phase I der Arbeiten – die in den Jahren 2018 und 2019 erfolgt ist – wurden die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der vorläufigen Analyse und Diagnose in Dokumenten zusammengestellt und den wichtigsten Interessengruppen auf jeder der Inseln vorgelegt. Zusätzlich zu den zahlreichen Gesprächen und Treffen mit der Hafengemeinschaft wurde ein elektronischer Kommunikationskanal geschaffen und über das Internet und die sozialen Netzwerke verbreitet. So ist es möglich, über den Fortschritt der Arbeiten zu berichten und Beiträge von allen Interessenten entgegenzunehmen. Nach der Debatte und den eingegangenen Beiträgen wird derzeit Phase II der Ausarbeitung des eigentlichen Plans abgeschlossen, nämlich der Formulierung und Umsetzung der Strategie der APB und jedes ihrer Häfen (und Seezeichen). Damit die verschiedenen Meinungen, Empfindungen, Vorschläge und Ansätze vor Abschluss der endgültigen Version dieses Strategieplans berücksichtigen zu können, stellt die APB der Öffentlichkeit die wichtigsten – oder allgemeineren – Dokumente für diese Formulierung und Umsetzung der Strategie zur Verfügung, um die Kontinuität des zugehörigen Dialogs zu erleichtern und den Plan letztendlich zu bereichern. Die APB bedankt sich schon jetzt für die Kommentare, Anmerkungen und Beiträge, die bis zum 9. März 2020 an die E-Mail-Adresse planestrategico@portsdebalears.com übermittelt werden können, um für den Abschluss der endgültigen Fassung dieses Strategieplans berücksichtigt zu werden.

Cruise 2030: Die Arbeitsgruppe setzt sich dafür ein, das bestmögliche Gleichgewicht für Hafenbetreiber, Reiseziele und Kreuzfahrtgesellschaften zu finden, um die Zukunft der Kreuzfahrtindustrie in Europa zu sichern. Das nächste Treffen findet im Juni 2020

Cruise 2030: Die Arbeitsgruppe setzt sich dafür ein, das bestmögliche Gleichgewicht für Hafenbetreiber, Reiseziele und Kreuzfahrtgesellschaften zu finden, um die Zukunft der Kreuzfahrtindustrie in Europa zu sichern. Das nächste Treffen findet im Juni 2020

06/02/2020

Nach der Eröffnungssitzung in Venedig im vergangenen Oktober hat sich die Arbeitsgruppe „Cruise 2030“ heute in Palma de Mallorca getroffen. Delegationen aus acht der wichtigsten europäischen Kreuzfahrtziele, nämlich Amsterdam, Bergen, Cannes, Dubrovnik, Malaga, Marseille, Palma de Mallorca und Venedig, haben sich zusammengesetzt, um ihre Unterstützung für die vom Hafen Venedig geförderte Initiative „CRUISE 2030 CALL FOR ACTION“ zu formalisieren. Die Arbeitsgruppe „Cruise 2030“ hat sich gemeinsam darauf geeinigt, dass das Hauptziel des „CALL FOR ACTION CRUISE 2030“ darin bestehen soll, gemeinsame Strategien zu definieren, mit denen jeder Hafen Wege zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung der Kreuzfahrtindustrie in seinen Regionen finden kann. Hierbei sollen nicht nur die Bedürfnisse der Kreuzfahrtindustrie, sondern auch die der Umwelt und des Hafens selbst berücksichtigt werden. In der heutigen Sitzung wurden die Schlussfolgerungen der Studie „Für ein neues Gleichgewicht der Häfen, Reiseziele und Kreuzfahrtindustrie“ vorgestellt, die von der North Adriatic Sea Port Authority durchgeführt worden war. Ihre Ergebnisse basieren auf Analysen in acht verschiedenen europäischen Häfen. Die Studie, die das Wachstum des Kreuzfahrttourismus in den letzten Jahren vor dem Hintergrund der allgemeinen Zunahme des Tourismus weltweit hervorhebt, erkennt an, dass es auf lokaler Ebene nicht-positive Auswirkungen geben kann, wie z.B. auf die Umwelt oder den Druck durch eine große Anzahl von Touristen im Zielgebiet und in den Altstädten. Sie konzentriert sich auf den Umstand, dass die Zukunft der Kreuzfahrtindustrie davon abhängt, ob sie einen Weg findet, das bestmögliche Gleichgewicht für die Zielhäfen und die Kreuzfahrtgesellschaften zu gewährleisten. Es wurden noch viele weitere Themen besprochen. Die wichtigsten Punkte lauteten: • Die Umsetzung wirtschaftlicher Initiativen mit Vorschlägen für Kreuzfahrtgesellschaften zur Verringerung der Umweltbelastung in den Häfen. Einige der von den Hafenbehörden ergriffenen Umweltmaßnahmen umfassen die Förderung der Energieversorgung an Land, 0,1% SOx, LNG-Treibstoff, Bordkläranlagen mit geschlossenem Kreislauf, die Einbeziehung der gesamten Tourismuskette, die Reduzierung der Schiffsgeschwindigkeiten und die lokale Kompensation für den ökologischen Fußabdruck. • Die Entscheidung, die Aufnahme neuer internationaler Häfen in die Arbeitsgruppe „Cruise 2030“ auf neue Sitzungen zu verschieben. • Das langfristige Hauptziel, die Standards einer nachhaltigen Kreuzfahrtindustrie zu definieren, die alle unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen beteiligten Akteure berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit muss den Bedürfnissen der Häfen und noch mehr ihrer Umgebung gelten. Zuletzt auch die Definition und Übernahme der Standards für einen Schiffstyp, einer Europax Class, mit spezifischen Merkmalen wie denen der europäischen Häfen. • Die Notwendigkeit einer umfassenderen Zusammenarbeit erfordert es, die lokalen Behörden (Gemeinden, Provinzen, Regionen) mit in die Debatte aufzunehmen, um einen klaren Weg hin zu einer nachhaltigen Industrie in einem Rahmen für die Regierungspolitik als Ziel zu definieren, statt zwischen einzelnen institutionellen Akteuren. Das nächste Treffen ist für Juni 2020 geplant und wird vom Hafen Cannes abgehalten und organisiert. „CALL FOR ACTION CRUISE 2030“ ist eine Arbeitsgruppe der acht großen Kreuzfahrthäfen in Europa, nämlich Amsterdam, Bergen, Cannes, Dubrovnik, Malaga, Marseille-Fos, Palma de Mallorca und Venedig. Die Initiative wurde vom Hafen Venedig vorgeschlagen und im Oktober 2019 gestartet, um nach Möglichkeiten zur Gestaltung der Kreuzfahrtindustrie der Zukunft zu forschen. So ist der „CALL FOR ACTION CRUISE 2030“ die Gründung einer gemeinsamen Plattform mit maßgeschneiderten Strategien zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung der Kreuzfahrtindustrie mit dem Ziel, die Bedürfnisse der Branche mit den Anforderungen der Städte und Gebiete zu verbinden. Als Expertengruppe, die ihre Analyse auf Fakten und wissenschaftliche Studien stützt, wollen die im „Cruise 2030“ erfassten Häfen eine Reihe von Strategien entwickeln und ihre aktive Schlüsselrolle bei der Einleitung eines neuen, sinnvolleren Dialogs mit den Hauptakteuren der Kreuzfahrtindustrie auf institutioneller und wirtschaftlicher Ebene übernehmen, um eine neue Politik für die Zukunft der Kreuzfahrthäfen zu entwerfen.