OFFENLEGUNG DES VORSCHLAGS ZUR DEUP IM HAFEN VON ALCUDIA

OFFENLEGUNG DES VORSCHLAGS ZUR DEUP IM HAFEN VON ALCUDIA

Palma

13/06/2018

Die Frist für die Vorlage von Einwänden und Anmerkungen zum Vorschlag der Hafengebiets- und Nutzungsabgrenzung (DEUP) des Hafens von Alcudia, der im vergangenen Mai vom Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) verabschiedet wurde, beginnt.

Die entsprechenden Unterlagen können von den Interessenten und Betroffenen auf der Webseite www.portsdebalears.com und in den Büros der APB in Palma (Moll Vell, 3- 5) sowie im Hafen von Alcudia (Moll de Pescadors s/n) von Montag bis Freitag zwischen 9 und 14 Uhr eingesehen werden. Alle als sachdienlich erachteten Einwände und Anmerkungen können innerhalb einer Frist von 45 Werktagen ab dem Folgetag der Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger (BOE) am 12. Juni 2018 eingereicht werden.

Bei den Vorschlägen der Hafengebiets- und Nutzungsabgrenzung handelt es sich um Instrumente im Einklang mit Art. 69 der Neufassung des Gesetzes über staatliche Häfen und Handelsschifffahrt, deren Ziel es ist, den Hafenbereich gemäß den Anforderungen zu ordnen.

Der Hafen von Alcudia besitzt einen jährlichen Warenumschlag in Höhe von 2 Mio. Tonnen, und der moderne Seeterminal wird im regulären Linienverkehr von jährlich rund 400.000 Passagieren genutzt. Der Hafen zeichnet sich durch seine Kombination aus Anlegestellen für Sportboote in Verbindung mit der notwendigen Versorgung zur Abdeckung des Warenbedarfs der Insel und dem Schiffsverkehr mit Menorca und verschiedenen Häfen auf dem spanischen Festland aus.

So verfügt er über zwei sehr unterschiedliche Bereiche: Den Handelshafen und die Anlegestelle für kleinere Schiffe, bestehend aus einem Fischerhafen und einem Sporthafen. Trotzdem ist es ein für die Energieversorgung überaus wichtiger Hafen. Denn in seinen Einrichtungen werden die für die Energieerzeugung verwendete Kohle sowie Butan- und Propangas entladen.