Die Hafenbehörde der Balearen setzt die Nutzungsgebühr und die Gebühr für die Geschäftstätigkeit ihrer Konzessionäre und Lizenznehmer aus

Die Hafenbehörde der Balearen setzt die Nutzungsgebühr und die Gebühr für die Geschäftstätigkeit ihrer Konzessionäre und Lizenznehmer aus

Palma

21/04/2020

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat vorübergehend die Abrechnung der Nutzungsgebühr und der Gebühr für die Geschäftstätigkeit ihrer Konzessionäre und Lizenznehmer ausgesetzt, solange der von der spanischen Regierung verordnete Alarmzustand zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrise andauert.

Außerdem geht die ABP mit einem Sonderbeschluss noch darüber hinaus und annulliert von Amts wegen die geltenden Ansprüche auf die Belegung des öffentlichen Hafenbereichs mit Tischen und Stühlen für Terrassen. Diese Maßnahme bezieht sich insbesondere auf Aktivitäten, deren Ausübung durch den Königlichen Erlass 463/2020 vom 14. März zur Verhängung des Alarmzustandes verboten wurde, wie z.B. Gastronomiebetriebe wie Bars und Restaurants. Die vorzeitige, von Amts wegen erfolgende Annullierung dieser Ansprüche ermöglicht es, für die Zeit, die der Alarmzustand andauert oder während der die Aktivität nicht wieder aufgenommen werden darf, auch die Gebührenerhebung auszusetzen.

In einem Info-Rundschreiben an ihre Kunden weist APB ebenfalls darauf hin, dass „obwohl die Gebühren üblicherweise im Voraus gezahlt werden, die Hafenbehörde bereits vor der Ausrufung des Alarmzustandes keinerlei Betrag oder Gebühr für die Nutzung oder Geschäftstätigkeit im Jahr 2020 erhoben hat“, sodass bisher kein Konzessionär oder Lizenznehmer entsprechende Zahlungen tätigen musste.

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen

Ferner bewilligt die APB gegenwärtig Zahlungspläne für Konzessionäre, die Schwierigkeiten haben, ausstehende Abrechnungen aus der Zeit vor dem Alarmzustand zu begleichen. Diese Maßnahmen ergreift die Hafenbehörde in den fünf von ihr verwalteten Häfen von allgemeinem Interesse mit dem Ziel, „zur Linderung der schwierigen Situation“ ihrer Konzessionäre und Lizenznehmer beizutragen.

Zu all diesen von der APB bereits angewandten Maßnahmen, wie der zeitweiligen Aussetzung der Hafengebühren-Abrechnung, der Bewilligung von Zahlungsplänen sowie der vorzeitigen Beendigung der Lizenzen zur Belegung des öffentlichen Hafenbereichs mit Bar- und Restaurantterrassen, kommen noch mögliche Maßnahmen der Regierung zur Förderung der Hafenbranche angesichts der durch Covid-19 verursachten Krise hinzu.