DIE HÄFEN DER APB GEWÄHRLEISTEN DIE VERSORGUNG DER BEVÖLKERUNG UND DIE VERWALTUNGSVERFAHREN FÜR IHRE NUTZER
Palma
17/03/2020
Die von der Hafenbehörde der Balearen (APB) verwalteten Häfen von allgemeinem Interesse setzen ihre Tätigkeit fort, um die Bedarfsdeckung der Bevölkerung der Balearen und die Verwaltungsverfahren für ihre Nutzer und Kunden zu gewährleisten.
In diesem Sinne hat die Geschäftsleitung der APB in Anwendung der spanischen Verordnung RD 463/2020 vom 14. März mehrere organisatorische Maßnahmen ergriffen, um der Gesellschaft die notwendige Versorgung zu bieten, die das Hafengesetz „uns gewährt und von uns fordert“.
Zu diesen Maßnahmen zählt die Verordnung über grundlegende Mindestdienstleistungen der Hafenpolizei in den fünf inseleigenen Häfen von allgemeinem Interesse: Palma, Alcúdia, Maó, Eivissa und La Savina. Dem übrigen Personal wird mehrheitlich die Arbeit per Homeoffice ermöglicht, mit Ausnahme der für die Abwicklung der Hafenaktivität unerlässlichen Mitarbeiter.
Über die e-Verwaltung der APB wird daran erinnert, dass eine Aussetzung der Laufzeiten und eine Unterbrechung der Fristen für die Bearbeitung von Verfahren durch die öffentlichen Stellen bestimmt wurden. Darüber hinaus wird den Benutzern empfohlen, sich über die virtuellen Kanäle oder telefonisch an die APB zu wenden.