Die APB verweist die Terrassen an der Promenade auf die Sperrstunde für ihre Aktivität um ein Uhr nachts
Palma
18/06/2020
Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat sich mit einem Schreiben an die Lizenznehmer der Terrassen auf der Strandpromenade von Palma gewandt und sie über ihre Pflicht informiert, ihre Aktivität um ein Uhr nachts zu beenden. Die Sperrstunde ist die gleiche, die die Stadtverwaltung ausnahmsweise wegen Covid-19 vom 1. April bis zum 30. Oktober verhängt hat.
Die APB hat festgestellt, dass im Bereich der Avenida Gabriel Roca im Hafen von Palma die Terrassen immer öfter bis in die frühen Morgenstunden geöffnet sind. Dieser Umstand hat sich noch verschärft, als die Möglichkeit eingeräumt wurde, die Terrassen auf eine der Fahrspuren der Straße auszuweiten, um die wirtschaftliche Reaktivierung des Gaststättengewerbes zu unterstützen und die soziale Distanz zu erleichtern und so die negativen Auswirkungen von Covid-19 zu mildern.
Darüber hinaus sind zahlreiche Beschwerden von Anwohnern eingegangen, die auf den Lärm bis spät in Nacht und die daraus resultierende Beeinträchtigung ihrer Ruhezeiten verweisen.
In dem Schreiben werden die Betriebe, die die Erweiterung ihrer Terrassen in Anspruch genommen haben, darüber informiert, dass die APB für die Einhaltung der Stadtverordnung der Stadtverwaltung Palma zur Nutzung öffentlicher Straßen sorgen muss, die im Sonderplan für den Hafen geregelt ist.
Nach der Mahnung wird die Hafenpolizei – in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei von Palma – die Sperrstunde in diesem Gebiet verstärkt kontrollieren.