Die APB richtet im Hafen von La Savina zwei getrennte Schifffahrtskanäle zur Verbesserung der Sicherheit bei der Ein- und Ausfahrt ein

Die APB richtet im Hafen von La Savina zwei getrennte Schifffahrtskanäle zur Verbesserung der Sicherheit bei der Ein- und Ausfahrt ein

Die Verordnung sieht Sanktionen für Verstöße ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens nach Veröffentlichung im BOE vor

La Savina

03/06/2025
Verkehr und Infrastruktur

Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat zur Erhöhung der Sicherheit und zum reibungslosen Ablauf des Schiffsverkehrs bei der Ein- und Ausfahrt aus dem Hafen eine Trennung des Schifffahrtskanals in La Savina beschlossen. Diese Maßnahme, gestützt durch technische Studien und Echtzeit-Tests, zielt darauf ab, das Risiko von Zwischenfällen durch den zunehmenden Schiffs- und Freizeitbootverkehr zu senken.

Der Vorstand der APB hat jüngst eine Verordnung verabschiedet, welche die Ein- und Ausfahrt in den Hafen reguliert und zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger (BOE) in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt können Verstöße mit Sanktionen geahndet werden. 

Mit dem neuen System werden zwei Schifffahrtskanäle eingerichtet. Ein Hauptkanal im Norden ist für alle Schiffe und Boote mit einer Länge von 24 Metern oder mehr, einer Breite von 6 Metern oder mehr oder einem Tiefgang von 2 Metern oder mehr vorgesehen. Der zweite Kanal im Süden ist für Freizeitboote, Fischerboote und alle anderen Boote vorgesehen, das nicht den Kriterien des Hauptkanals entsprechen.

Der Präsident der APB, Javier Sanz, betonte, dass die Hafenbehörde auf diese Weise „ihr Engagement für die Sicherheit und Optimierung des Seeverkehrs im Hafen unterstreicht“ und dass „diese Trennung dazu beitragen wird, die Schifffahrt im Hafen von La Savina effizienter und reibungsloser zu gestalten“.

Beschilderung mit Leuchtmarkierungen

Um die Kanäle zu kennzeichnen, wurden vier gelbe Bojen mit den Nummern 1 bis 4 an der Einfahrt zum Hafen und eine rot blinkende Boje an der Spitze des Kais, an dem Passagierschiffe anlegen, installiert. Diese Markierungen dienen als Referenz für die Begrenzung der Kanäle. 

Beide Kanäle sind in beide Richtungen befahrbar, wobei in Fahrtrichtung auf der rechten Seite gefahren werden muss. Es sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, wenn der Liegeplatzes erfordert, wobei die Überfahrtszeit des gegenläufigen Kanals auf ein Minimum zu reduzieren ist.

Die Höchstgeschwindigkeit für Schiffe und Boote beim Ein- und Auslaufen aus dem Hafen von La Savina wird weiterhin auf 15 bzw. 6 Knoten begrenzt, je nachdem, ob sich diese nördlich oder südlich der äußeren Schutzmauer des Hafens befinden.

Eingeschränkter Ankerplatz

Darüber hinaus ist zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt das Ankern von Schiffen, Booten oder Seefahrzeugen in beiden Kanälen ohne ausdrückigeErlaubnis der APB untersagt, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt oder eine Gefahr für Menschenleben auf See vor.

Mit der Installation der Leitpfosten ist die Pflicht zur Nutzung der getrennten Kanäle in Kraft getreten. Allerdings wird das mit dieser Regelung verbundene Sanktionssystem erst ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der entsprechenden Hafenverordnung im BOE in Kraft treten.