Der Bar- und Restaurationsdienst für die Leuchttürme von Formentor und Artrutx wird erneut ausgeschrieben

Der Bar- und Restaurationsdienst für die Leuchttürme von Formentor und Artrutx wird erneut ausgeschrieben

Beide Leuchttürme bieten diesen Dienst für die Öffentlichkeit seit Jahren über unterschiedliche Genehmigungen an.

Palma

24/03/2021
Sozioökonomische Entwicklung

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat in einer ordentlichen Tagung am 18. März beschlossen, die Verwaltung von zwei Einrichtungen für touristische Dienste am Leuchtturm von Formentor (Mallorca) und am Leuchtturm von Artrutx (Menorca) öffentlich auszuschreiben. In beiden Fällen wird das günstigste Angebot ausgewählt und die entsprechende Genehmigung für den Betrieb eines Bar-Cafeteria-Restaurant-Dienstes erteilt.

Beide Leuchttürme bieten diesen Dienst für die Öffentlichkeit seit Jahren über unterschiedliche Genehmigungen an. Die Cafeteria des Leuchtturms von Formentor ist seit 1995 geöffnet und ist seit Jahrzehnten ein obligatorischer Besuchspunkt für Einwohner und Touristen. Das Restaurant des Leuchtturms von Artrutx öffnete 2009 seine Türen. Anerkannt dafür, dass sie sich in landschaftlich wertvollen Gebieten befinden, sind diese beiden Leuchttürme die einzigen auf den Balearen, die über einen Dienst mit diesen Eigenschaften verfügen, obwohl die APB dabei ist, den Betrieb einer neuen Cafeteria im Leuchtturm von La Mola de Formentera zu genehmigen.

Genehmigung für drei Jahre

Für den Leuchtturm von Formentor wird eine Genehmigung für die vorübergehende Nutzung mehrerer Räumlichkeiten (Räume im Leuchtturmgebäude, Nebenräume, Garage, Räumlichkeiten, in denen sich der Transformator befand, und Lager unter dem Aussichtspunkt) mit einer Gesamtfläche von 636,5 m² erteilt, um einen öffentlichen Hafenbereich für Hotel- und Gastronomiezwecke zu nutzen.

Der jährliche Betrag für die vom Bieter zu verbessernde Auslastung beläuft sich auf 32 153,06 Euro ohne Mehrwertsteuer. Die maximale Dauer der Genehmigung beträgt zwei Jahre, gerechnet ab ihrer Erteilung.

In Bezug auf den Leuchtturm von Artrutx hingegen sehen die Verdingungsunterlagen die Belegung von Räumen im Leuchtturmgebäude, im Haus des Stellvertreters, im Lagerhaus, in den Nebengebäuden sowie auf einer nicht überdachten Fläche neben dem Leuchtturm zur Nutzung als Terrasse vor.

Der jährliche Betrag für die vom Bieter zu verbessernde Auslastung beläuft sich auf 11 280,39 Euro ohne Mehrwertsteuer. Die maximale Dauer der Genehmigung beträgt zwei Jahre, gerechnet ab ihrer Erteilung.