Der Anspruch auf Vermögenshaftung eines Unternehmens wurde zurückgewiesen, als die Pläne über einen Hotelbau im Hafen von Palma bekannt wurden

Der Anspruch auf Vermögenshaftung eines Unternehmens wurde zurückgewiesen, als die Pläne über einen Hotelbau im Hafen von Palma bekannt wurden

Palma

19/05/2017

Das Oberverwaltungsgericht der Balearen (TSJIB) hat das von dem Unternehmen Concesionaria Es Mollet, S.L. eingereichte Rechtsmittel gegen die Hafenbehörde der Balearen (APB) zurückgewiesen und bestätigt, dass keine Ansprüche im Rahmen der Vermögenshaftung geltend gemacht werden können, da der Vorschlag zum Bau eines 5-Sterne-Hotels im Hafen von Palma als unzulässig gilt.

Im April 2014 veröffentlichte die APB eine Ausschreibung über die Erschließung mittels Konzession eines Gebäudes für Gewerberäume in Contramuelle-Mollet [Kai-Bereich, der sich gegenüber von Mollet befindet] des Hafens von Palma. Es haben sich zwei Firmen für die Ausschreibung beworben; der Verwaltungsrat der (APB) hat den Auftrag jedoch an keine der Firmen erteilt, weil beide Angebote unzulässig waren.

Der von Concesionaria Es Mollet eingereichte Vorschlag bestand aus dem Bau eines 5-Sterne-Hotels mit 84 Hotelbetten, 24 Parkplätzen, einem beheizten Pool und weiteren Hotelservices. Der Verwaltungsrat erklärte im März 2015 das Angebot für unzulässig, da der Hotelvorschlag die Ausschreibungsgrundlagen nicht eingehalten hatte.

Als Folge dieser Entscheidung beantragte Concesionaria Es Mollet eine Entschädigung in Höhe von 420.000 Euro für die entstandenen wirtschaftlichen Schäden, die von der APB abgelehnt wurde und der nun durch Urteil des TSJIB stattgegeben wurde.

Laut diesem Urteil ist die Hotelaktivität nach Art. 72 der Neufassung des Gesetzes über staatliche Häfen und Handelsschifffahrt (TRLPEMM), außer in Ausnahmefällen, unzulässig, aus Gründen des Allgemeinen Interesses, die ordnungsgemäß akkreditiert wurden, und auf der Grundlage eines Berichts der Öffentlichen Stelle für Hafenbetrieb und des Ministerrats. Das unterbreitete Angebot würde die in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Nutzungsbedingungen nicht erfüllen und wurde demnach folgerichtig abgewiesen.

Es wird keine Ausschreibung stattfinden

Nach der Bekanntmachung einer zweiten öffentlichen Ausschreibung über die Erschließung zweier Gebäude in Contramuelle-Mollet für die Verwaltung von Gewerberäumen, hat der Verwaltungsrat der APB im vergangenen Februar deren Bearbeitung widerrufen.

Mit dieser Initiative beabsichtigt die APB zusammen mit der Stadtverwaltung von Palma die Neuausrichtung der Zone zu fördern, ihre Nutzung zu rationalisieren und Gebäude abzuschaffen, die für den Hafenbetrieb abdingbar sind.

Die Ablehnung dieses Projekts ermöglicht eine Auflockerung der Zone Contramuelle-Mollet und den Hafen mit offenen für die Bürger zugänglichen Bereichen auszustatten, um sich so dem Modell „Hafen-Stadt“ anzunähern, das bereits in vielen Referenzstädten angestrebt wird.