
Bei einer gemeinsamen Kontrolle der öffentlichen Verkehrswege an der Strandpromenade von Palma haben die örtliche Polizei und die Hafenbehörde der Balearen acht Protokolle erstellt
Solche Verstöße können mit Strafen von bis zu 3.000 Euro geahndet werden
Palma
05/06/2025
Die örtliche Polizei von Palma hat in Zusammenarbeit mit der Hafenbehörde der Balearen eine gemeinsame Kontrolle der Nutzung öffentlicher Verkehrswege durch Terrassen von Freizeit- und Gastronomiebetrieben an der Strandpromenade von Palma, Avenida Gabriel Roca, durchgeführt.
An dieser Aktion, die am vergangenen Wochenende durchgeführt wurde, nahmen vier Beamte der Hafenpolizei von Palma sowie Beamte verschiedener Einheiten der örtlichen Polizei teil: sieben Beamte der Gemeindenahe Einsatzgruppe (Equipo Comunitario de Proximidad - ECOP) und zwei Beamte der Präventiven Aktionsgruppe (Grupo de Acción Preventiva - GAP).
Im Zuge dieser Maßnahme wurden acht Protokolle wegen unbefugter Nutzung öffentlicher Verkehrswege im Bereich des Hafengebiets erstellt, eines davon gegen ein Lokal, das gegen die Regeln verstoßen hatte.
Am 1. Juni wurden zwei weitere Protokolle im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung erstellt. Die beiden betroffenen Lokale hatten nach Geschäftsschluss die Gegenstände nicht von ihren Terrassen entfernt, sondern sie vor dem Gebäude liegen lassen.
Strafbare Handlungen
Diese Verhaltensweisen werden mit Geldstrafen geahndet, die je nach Schwere des Verstoßes von 100 bis 750 Euro (leichte Verstöße), 750,01 bis 1.500 Euro (schwere Verstöße) bzw. 1.500,01 bis 3.000 Euro (sehr schwere Verstöße) betragen können.