Die APB beginnt mit der strategischen Umweltstudie des Sonderplans für den Hafen von Eivissa
Der Vorschlag zur Abgrenzung der Hafengebiete und -nutzungen (DEUP) wurde nach dem etablierten rechtlichen Verfahren bearbeitet, das keine Umweltstudie erfordert.
Palma
06/04/2021
Die Hafenbehörde der Balearen (APB) hat diesen März mit der strategischen Umweltstudie des Sonderplans für den Hafen von Eivissa begonnen. Diese Arbeit, die im Rahmen einer technischen Unterstützung beauftragt wurde, wird auf Antrag der Umweltkommission der Balearen durchgeführt und wird in das Verfahren zur Bearbeitung des Sonderplans eingebunden, der von der APB formuliert werden kann, sobald der Vorschlag zur Abgrenzung der Hafengebiete und -nutzungen (DEUP) genehmigt ist.
Die Arbeiten für die Ausarbeitung des Sonderplans - ein Instrument der Stadtplanung für die Häfen von allgemeinem Interesse des Staates, das die Koordination zwischen den zuständigen Verwaltungen auf dem Hafengelände verknüpft - begannen im März 2018 durch eine technische Kommission, die aus der APB und dem Stadtrat von Eivissa gebildet wurde. Im Dezember 2019 schickte die APB den Konsensentwurf des Sonderplans an den Stadtrat, das zuständige Organ zur Genehmigung, zusammen mit einem Dokument, in dem die Einleitung des Verfahrens der strategischen Umweltprüfung beantragt wurde.
Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat an die Umweltkommission der Regierung der Balearen gesendet. Im März 2021 haben die APB und der Stadtrat die Antwort der Kommission erhalten, die nach den vorgeschriebenen Beratungen die technischen Erwägungen und den Umfang für die Erstellung dieser Studie enthält.
DEUP
Andererseits ist der Vorschlag zur DEUP des Hafens von Eivissa - ein Instrument, das in den Häfen von allgemeinem Interesse des Staates verwendet wird, um den öffentlichen Bereich des Hafens entsprechend der aktuellen und vorhersehbaren Nutzung abzugrenzen - zur Genehmigung durch das Ministerium für Verkehr, Mobilität und städtische Agenda anhängig.
Die APB hat den Vorschlag zur DEUP nach dem gesetzlichen Verfahren bearbeitet, das im konsolidierten Text des Gesetzes über staatliche Häfen und die Handelsmarine festgelegt ist, einschließlich des obligatorischen Verfahrens der Bürgerbeteiligung mit öffentlicher Information und Beratungen mit betroffenen öffentlichen Verwaltungen und interessierten Personen. Dazu gehörte auch die Abteilung für Umwelt und Territorium der Regierung der Balearen, die der APB Anmerkungen übermittelte, die bei der endgültigen Fassung des Dokuments berücksichtigt wurden.
Zu all dem hält die öffentliche Einrichtung Puertos del Estado, mit Berichten der Generalstaatsanwaltschaft, ihre Auffassung bei, dass die Bearbeitung der DEUP nicht das geregelte Verfahren der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert, das für den Sonderplan vorgeschrieben ist; obwohl das Ministerium für den ökologischen Übergang und die demografische Herausforderung bei der Bearbeitung durch die Generaldirektion für die Küste und das Meer anwesend war, deren Abschlussbericht mit den Bedingungen, die im Abschlussdokument der DEUP erfüllt sind, positiv ausgefallen war.