Die APB verordnet die behördliche Zwangsräumung von Trapsayates

Die APB verordnet die behördliche Zwangsräumung von Trapsayates

Palma

23/07/2018

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) verordnete gestern die behördliche Zwangsräumung von Trapsayates SA, um die Belegung des öffentlichen Hafenbereichs in der Zone des Levante-Kais, zwischen der Spitze der Buchten Cala Figuera und del Rellotge im Hafen von Mahon unmittelbar zu beenden. Es handelt sich um einen Bereich, der seit Bekanntgabe der vom Verwaltungsrat der APB beschlossenen Widerrufserklärung am 13. Dezember 2017, unrechtmäßig und ohne Zulassung belegt ist.

Die Räumung soll innerhalb einer Frist von drei Tagen ohne Verlängerungsmöglichkeit ab Zustellung seitens der APB an das Unternehmen erfolgen.

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen hat dem Vorsitzenden der APB die Befugnis zur Beantragung des Eingriffs von Sicherheitskräften und Vollzugsbehörden, falls erforderlich, sowie zur Beantragung der Genehmigung für den Zugang zur Zone Levante-Kai vor dem Verwaltungsgericht übertragen.