Ablehnung der Verlängerung der Verwaltungskonzession der Liegeplätze im Dock Cuarentena im Hafen von Palma

Ablehnung der Verlängerung der Verwaltungskonzession der Liegeplätze im Dock Cuarentena im Hafen von Palma

Palma

21/12/2017

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat bei der gestern abgehaltenen Versammlung im Hauptsitz in Palma die Fristerweiterung und beantragte Verlängerung zur Erteilung der Verwaltungskonzession des öffentlichen Hafenbereichs für die „Verwaltung der Liegeplätze für Sportboote im Dock Cuarentena im Hafen von Palma“ abgelehnt. Der Konzessionsnehmer ist Tanit Ibiza Port, S.A.

Dieses Unternehmen stellte den Antrag auf eine Fristerweiterung von 3,6 Jahren im Rahmen der zehnten Übergangsbestimmung des Gesetzes über staatliche Häfen und Handelsschifffahrt (TRLPEMM), sowie auf eine Verlängerung von 6,3 Jahren, in Übereinstimmung mit Artikel 82.2.b) der Neufassung des genannten Gesetzes.


Beide Anträge wurden abgelehnt, da der Verwaltungsrat der Hafenbehörde entschieden hat, dass es keinerlei Rechtfertigung gäbe, das parallel zum Pier bestehende Schwimmdock auf der Südseite der Hafenpromenade durch ein festes Stahlbeton-Dock zu ersetzen, da für die Schiffe, die diesen nutzen, kein Bedarf bestünde.