Das spanische Gesetz 27/1992 über Staatliche Häfen und die Handelsschifffahrt begründet ein Verwaltungssystem für die Häfen von allgemeinem Interesse, das auf öffentliche einrichtung namens Hafenbehörden mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Kapital basiert, die unabhängig vom Staat und völlig eigenständig agieren. Diese Hafenbehörden sind um eine Organisation namens Staatliche Häfen zusammengeschlossen, die dem spanischen Entwicklungsministerium untersteht.
Per spanischem Königlichem Dekret 1590/92, vom 23. Dezember, wurde die Hafenbehörde der Balearen mit der Veraltung der Häfen in Palma, Alcudia, Mahon, Ibiza und la Savina betraut.
Wie gesetzlich bestimmt wurden die Vorstände für Schifffahrt und Häfen in jedem der von der Hafenbehörde der Balearen verwalteten Häfen gegründet und mit Unterstützungs- und Beteiligungsfunktionen versehen.
Eine Hafenbehörde kann die Leitung, Verwaltung und den Betrieb von mehr als einem staatlichen Hafen innerhalb einer autonomen Region übernehmen. Dies ist der Fall der Hafenbehörde der Balearen, die die fünf Häfen von allgemeinem Interesse (laut spanischem Gesetz 27/1992) auf den Balearen verwaltet: Palma, Alcúdia, Mahon, Ibiza.