Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat am Mittwoch, den 29. März, in einer ordentlichen Sitzung beschlossen, den Vorschlag des Unternehmens Calima la Savina S.L.

Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat die Ausschreibungsbedingungen für die öffentliche Ausschreibung für die Verwaltung eines Trockenhafens für kleine Charterboote im Hafen von La Savina mit Verwaltungsgenehmigung genehmigt.
Die ausgeschriebene Betriebsfläche beträgt insgesamt 754,5 Quadratmeter, wovon 247,4 Quadratmeter auf Wasser und 507,1 Quadratmeter auf Land entfallen. Die zu erbringenden Leistungen sind das Heben und Zuwasserlassen der Boote, die Lagerung, Überwachung und Verwahrung der Boote an Land sowie die Versorgung der Boote mit Wasser und Strom.
Die jährliche Nutzungsgebühr beläuft sich auf 9 197,18 Euro und die Tätigkeitsgebühr beträgt gemäß Artikel 187 und 188 des Gesetzes Ley de Puertos del Estado (Gesetz über die Häfen des Staats) 4 % des Umsatzes. Die Dauer der Genehmigung beträgt zwei Jahre, gerechnet ab der Erteilung der Genehmigung, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Die Erbringung dieser Dienstleistung ist für den erfolgreichen Bieter während der vier Monate der Hochsaison (vom 1. Juni bis zum 30. September) obligatorisch. Der Rest der Monate ist optional.
Grund für diese öffentliche Ausschreibung ist die große Nachfrage im Hafen von La Savina nach kleinen Charterbooten mit einer Länge von bis zu 7 Metern aufgrund der neuen Ankerplatzbeschränkungen, die in S'Estany des Peix gelten.
Basisprojekt der Installationen
Die Bieter müssen ein Basisprojekt vorlegen, das eine Lösung bietet, die mit der in den Grundlagen und Plänen genannten kompatibel ist. Es enthält die Merkmale der durchzuführenden Maßnahmen für den Abbau, die Erweiterung der zu belegenden Hafenfläche, die vorgesehene Nutzung der einzelnen von der APB bereitgestellten Räume, den geschätzten Kostenvoranschlag für die Maßnahmen, den vorgesehenen Ausführungszeitplan sowie etwaige Änderungen, spezifische Renovierungsmaßnahmen oder den Abriss bestehender Elemente, die zur Verbesserung der Bereitstellung der festgelegten Dienstleistungen und Aktivitäten als notwendig erachtet werden. Das Projekt wird auch die möglichen Umweltauswirkungen und die vorgesehenen Abhilfemaßnahmen enthalten.
Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat am Mittwoch, den 29. März, in einer ordentlichen Sitzung beschlossen, den Vorschlag des Unternehmens Calima la Savina S.L.
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